Eile mit Weileführt zurJustiz-Panne

MAINZ. (win) Die Haftentlassung der Trierer Geiselnehmer ist auf individuelle Fehler, nicht auf Überlastung des Gerichts zurückzuführen.Justizminister Mertin prüft dennoch, ob die Frist von sechs Monaten Untersuchungshaft geändert werden kann.

Die "nicht gebotene Beschleunigung" der Akteneinsicht für die Verteidiger hat nach Angaben von Justizminister Herbert Mertin (FDP) dazu geführt, dass kurz vor Weihnachten vier mutmaßliche Geiselgangster auf Anordnung des Oberlandesgerichtes Koblenz auf freien Fuß gesetzt werden mussten. Die dritte Strafkammer des Trierer Landgerichts hatte es innerhalb der gesetzlich vorgegebenen sechs Monate nach der Verhaftung der insgesamt fünf Verdächtigen nicht geschafft, das Hauptverfahren zu eröffnen. Zu Fehlern sei es während des Urlaubs des Vorsitzenden Richters gekommen, berichtete Mertin auf CDU-Anfrage im Landtag. Die Kammer sei davon ausgegangen, dass angesichts der mit den Verteidigern abgesprochenen Hauptverhandlungstermine vom 27. Januar bis zu 17. Februar die zügige Erledigung der Haftsache gewährleistet sei. Das Oberlandesgericht sah dies anders und verfügte die Haftentlassung. Laut Mertin war die Personalausstattung des Landgerichts Trier in den vergangenen zehn Jahren mit Ausnahme von 1998 stets besser als der Durchschnitt im Land. Konsequenz aus der peinlichen Panne: Die Strafkammern müssen dem Landgerichtspräsidenten monatlich eine Liste der Haftsachen mit Fristen vorlegen. Zudem lässt Mertin prüfen, ob trotz verfassungsrechtlicher Vorgaben eine Gesetzesänderung zulässig ist: Bei Problemen mit der U-Haft-Frist soll bei gefährlichen Beschuldigten eine Verlängerung möglich sein.

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