Ein Burgfrieden mit Verfallsdatum?

Haben die deutschen Bischöfe und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihren Streit um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen nach dem gestrigen Gespräch in Berlin beigelegt? Eine Antwort liefert erst das bevorstehende Gipfeltreffen der Bischöfe.

 In Sachen Anzeigepflicht Kontrahenten: Triers Bischof Stephan Ackermann und sein Amtsvorgänger Reinhard Marx, der ihn hier 2006 zum Weihbischof weiht. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

In Sachen Anzeigepflicht Kontrahenten: Triers Bischof Stephan Ackermann und sein Amtsvorgänger Reinhard Marx, der ihn hier 2006 zum Weihbischof weiht. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Trier/Berlin. Als die Pressestelle des Bistums Trier gestern um kurz vor 15 Uhr die gemeinsame Presseerklärung von Erzbischof Robert Zollitsch und Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger verschickt, klingt das Ergebnis so, als hätten sich die beiden vor wenigen Wochen noch heftig anein-andergeratenen Repräsentanten von Kirche und Politik beim Berliner Gipfel versöhnt. Da ist von einem "intensiven und konstruktiven Gedankenaustausch" die Rede - und von der Einigkeit, "in enger Kooperation miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun", um die Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen aufzuklären.

Wer aber die Erklärung aufmerksam weiter liest, merkt, dass die Fronten in einem ganz zentralen Punkt verhärtet sind. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann, als kirchlicher Missbrauchsbeauftragter in Berlin ebenfalls mit dabei, muss innerlich vor Wut geschäumt haben, als er sie bereits am Vorabend das erste Mal gelesen hat.

Anzeigepflicht: Oft diskutiert, aber nie eingeführt



Denn darin steht, dass die Bundesjustizministerin die Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen begrüße. Vorsitzender der Freisinger Bischofskonferenz ist der Münchner Erzbischof Reinhard Marx, also Ackermanns Vorgänger. Der war unlängst vorgeprescht und hatte angekündigt, dass die bayerischen Bischöfe künftig jeden Missbrauchsverdacht der Staatsanwaltschaft anzeigen würden.

Eine Vorgehensweise, von der der Sonderbeauftragte Stephan Ackermann gar nichts hält. Der Trierer Bischof hat in den vergangenen Wochen immer wieder betont, dass zunächst wichtig sei, was die Missbrauchsopfer wollten. Stephan Ackermann fühlt sich durch die Meinung vieler Trauma-Experten bestärkt, die mit Rücksicht auf die Opferinteressen ebenfalls gegen eine generelle Anzeigepflicht sind.

Interessant ist, dass es sie in Deutschland auch gar nicht gibt. Nach Angaben des Freiburger Strafrechtlers Professor Hans-Jörg Albrecht wurde die gesetzliche Anzeigepflicht etwa für Pfarrer oder Ärzte schon häufiger diskutiert. Sie sei aber immer wieder abgelehnt worden, weil eine solche Anzeigepflicht auch zu Lasten der Missbrauchsopfer gehen könne, von denen viele auf keinen Fall eine Anzeige wollten.

Heißt im Klartext: Stephan Ackermanns Haltung deckt sich exakt mit den gesetzlichen Vorgaben, die bayerischen Bischöfe und auch die FDP-Justizministerin plädieren für eine deutlich restriktivere Handhabung. Wer die Oberhand behält, dürfte sich in eineinhalb Wochen beim nächsten Gipfel-Treffen der Bischöfe in Würzburg entscheiden. Im Anschluss könnte auch der Streit mit der Justizministerin neu entflammen.

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