Ein totes Baby, eine fehlende Leiche und viele offene Fragen

Trier · Vor mehr als vier Jahren soll eine Frau im Eifelort Hetzerath ihr neu geborenes Baby erstickt und verscharrt haben. Von heute an steht die 35-jährige Brasilianerin wegen Totschlags in Trier vor Gericht.

Trier. Nach der offiziellen Statistik wurden 2006 in Hetzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich) 15 Mädchen und Jungen geboren. Wahrscheinlich gab es sogar 16 Geburten, nur dass eine von ihnen in keiner Statistik auftaucht, nie amtlich registriert wurde.
Wenn die Ermittlungen der Trierer Staatsanwaltschaft zutreffen, hat eine damals mit ihrem Lebensgefährten in Hetzerath lebende Frau im Februar 2006 zu Hause ein Kind zur Welt gebracht und das kleine Mädchen kurz nach der Geburt erstickt. "Ich war mit der Situation überfordert", soll die Brasilianerin in einer Vernehmung bei der Polizei gesagt haben, nachdem sie zunächst von einer Totgeburt gesprochen habe. Laut Anklageschrift soll die Frau das tote Baby im Garten vergraben und Monate später gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten wieder ausgegraben haben. Im spanischen Badajoz an der Grenze zu Portugal soll der Leichnam dann erneut vergraben worden sein.
Urteil frühestens Ende August


Das mutmaßliche Verbrechen flog erst ein Jahr später auf, nachdem der inzwischen von der Brasilianerin getrennte Lebensgefährte in Spanien zur Polizei gegangen war. Die spanischen Ermittler gaben das Verfahren an die Trierer Staatsanwaltschaft ab, die einen europäischen Haftbefehl gegen die Frau erwirkte. Sie wurde im Februar dieses Jahres in Spanien festgenommen, nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Leiche des Babys wurde trotz mehrerer Suchaktionen in Spanien nie gefunden. Auch das Haus in Hetzerath und der Garten wurden im vergangenen Jahr von Ermittlern unter die Lupe genommen - ergebnislos. Gegen den ehemaligen Lebensgefährten der Angeklagten, einen 76-Jährigen, wird ebenfalls ermittelt. Ob er der Vater des getöteten Mädchens ist, ist laut Staatsanwalt Eric Samel unklar. "Es könnte zwar sein, aber wir haben ja keinen genetischen Fingerabdruck von dem Kind." Dafür haben die Ermittler ein Bild von der Kinderleiche, womit zumindest erwiesen ist, dass es das Baby tatsächlich gab.
Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird frühestens Ende des Monats gefällt.

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