Landwirtschaft Eine Planwagenfahrt ist nicht immer lustig

Trier/Mainz · Zwei Moselwinzer berichten von ihren ganz unterschiedlichen Erfahrungen als Veranstalter von Weinbergstouren.

 Der Reiler Winzer Peter Börker mit seinem Starlight-Express in den heimischen Weinbergen.

Der Reiler Winzer Peter Börker mit seinem Starlight-Express in den heimischen Weinbergen.

Foto: Klaus Kimmling/Klaus kimmling

Wer den Reiler Winzer und Brenner Peter Börker nach seinen Erfahrungen mit Planwagenfahrten fragt, der muss Zeit mitbringen. Peter Börker hat viel zu erzählen, auch wenn sein Kopfschüttel-Erlebnis schon ein paar Jahre zurückliegt. An einem Sonntag Mitte Januar 2005 hatte Börker 20 Berufskollegen auf seinen Planwagen gepackt und war mit dem fachkundigen Tross in die Weinberge der Mittelmosel aufgebrochen.

Der Winzer hatte Pech, dass offenbar auch ein aufmerksamer Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich auf Tour war und die Planwagenfahrer dabei beobachtete, wie sie „um 14.40 Uhr in der Gemarkung Bernkastel-Kues-Wehlen, B­53, Zeltinger Kreisel, aus Richtung Kloster Machern kommernd“, unterwegs waren.

Nur drei Tage nach der Tour flatterte ein Schreiben der Behörde ins Haus, in dem ihm diverse Verstöße vorgehalten wurden. So soll der Reiler Winzer unter anderem entgegen den Vorschriften auf einer Bundesstraße und gewerbsmäßig unterwegs gewesen sein. Macht ein Bußgeld von 275,60 Euro, so die Behörde.

Peter Börker zahlte nicht, sondern zog gegen den Bußgeldbescheid vor Gericht.

Zwölf Jahre später sitzt Peter Börker über dem neuen „Planwagen-Erlass“ aus dem rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium und schüttelt wieder den  Kopf. „Es gab ja schon weitreichende Regelungen“, sagt er, „das hier macht das ganze Prozedere auch nicht leichter.“

Dabei wollte das Mainzer Landwirtschaftsministerium genau dies mit dem neuen Erlass erreichen, wie es in einer unserer Zeitung vorliegenden Erklärung der Behörde heißt. Danach sollen die Bauern und Winzer mit den „Regelungen für Felder- und Weinbergsfahrten“ künftig vor unlauterem Wettbewerb geschützt, die Verkehrssicherheit erhöht und allen Beteiligten in den Behörden und der Praxis mehr Rechtssicherheit verschafft werden.

Ein hehres Ziel, das nach Meinung des Reiler Winzers Peter Börker schon deshalb kaum erreicht werden könne, weil jede Behörde anders mit dem Erlass umgehe. „Das hängt immer von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab“, meint Börker, der auf einschlägige Erfahrungen verweist. Die eine Verwaltung brauche 15 Minuten, um einem Antrag zuzustimmen, die andere zwölf Wochen, um ihn abzulehnen.

Im Mainzer Landwirtschaftsministerium verweist man derweil auf das Jahr 1998. Damals habe man Winzern und Bauern die Weinbergs- und Felderfahrten erlaubt, damit diese Besuchern und Gästen „unter Verwendung ihres eigenen Fuhrparks landwirtschaftliche Produktionsweisen“ näher bringen können. Doch im Laufe der Zeit seien aus den im Rahmen der Brauchtumspflege angebotenen Planwagenfahrten mancherorts regelrechte Ballermann-Touren geworden, sagen Kritiker. „Die Gäste kommen teilweise schon angeheitert hat und geben sich auf dem Wagen dann noch den Rest“, meint ein Moselwinzer, der anonym bleiben will.

Eine Situation, die auch Uwe Beth vom gleichnamigen Weinhaus in Kröv schon erlebt hat. „Ich habe schon Leute stehen lassen, die angetrunken ankamen“, sagt der Geschäftsführer. Uwe Beth hat drei Planwagen am Laufen und an den neuen Vorschriften aus Mainz allenfalls ein paar Kleinigkeiten zu kritisieren. „Der Rest“, sagt er, „ist schon okay.“ Dass Beth mit den sogenannten Ballermann-Touren nichts am Hut hat, lässt sich schon auf der Internetseite seines Weinguts unschwer erkennen. „Bitte beachten Sie, dass eine Planwagenfahrt keine Sauffahrt ist“, heißt es da. Junggesellenabschiede würden deshalb grundsätzlich abgelehnt.

Größere Unfälle mit Planwagenfahrten waren in der Vergangenheit eher die Ausnahme. Eine eigene Statistik darüber werde nicht geführt, sagte ein Sprecher des Trierer Polizeipräsidiums unserer Zeitung. Einer der schlimmsten Unfälle ereignete sich vor neun Jahren bei der Burg Eltz, als ein voll besetzter Planwagen einen Abhang hinabstürzte: Zwei Menschen starben, 15 erlitten teils schwerste Verletzungen.

Im September 2009 kippte auch ein Planwagen bei Spangdahlem um; es gab zehn Verletzte. Mit dem Planwagen hätte man im Straßenverkehr nicht fahren dürfen, sagte später ein Sachverständiger im Gerichtsverfahren gegen den Fahrer. Im neuen Erlass des Ministeriums ist daher noch einmal ausdrücklich auf die technischen Anforderungen verwiesen, deren Einhaltung regelmäßig von Gutachtern überprüft werden muss.

 Einer der schwersten Unfälle mit einem Planwagen ereignete sich vor neun Jahren bei der Burg Eltz.

Einer der schwersten Unfälle mit einem Planwagen ereignete sich vor neun Jahren bei der Burg Eltz.

Foto: picture-alliance/ dpa/DB Polizei

Der Reiler Winzer Peter Börker kam bei seiner Gerichtsverhandlung damals übrigens mit einem blauen Auge davon. Das Amtsgericht Bernkastel-Kues reduzierte die Strafe für den Planwagenfahrer auf vermeintlichen Abwegen von 275,60 auf 50 Euro.

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