Enttäuschte Hoffnungen

TRIER. Das Trierer Amtsgericht hat gegen den ehemaligen Präsidenten der Landesärztekammer, Dr. Dieter Everz, einen Strafbefehl wegen Betrugs und Urkundenfälschung erlassen. Der 54-jährige Mediziner muss eine Geldstrafe in Höhe von 24 500 Euro zahlen.

Hintergrund der im September 2001 eingeleiteten Ermittlungen gegen den Trierer Ärztefunktionär war ein Streit zwischen Everz und der Deutsche Bank Stiftung Alfred Herrhausen. Die Stiftung hatte Everz beschuldigt, rund 8000 Euro Ausbildungszuschuss zu unrecht kassiert zu haben. Anlass war ein 1997 aufgelegtes Programm der Stiftung, mit dem Firmen finanziell unterstützt wurden, die in diesem Jahr mindestens einen Auszubildenden mehr einstellten als im Jahr zuvor. 50 Prozent der Ausbildungsvergütung für die zusätzliche Lehrstelle, so das Angebot, wollte die Stiftung im Gegenzug übernehmen.Gezielte Indiskretionen

1833 Ausbildungsbetriebe machten damals von der großzügigen Offerte Gebrauch, darunter auch der Trierer Allgemeinmediziner Dr. Dieter Everz. Doch die von Everz zusätzlich eingestellte auszubildende Arzthelferin trat ihre Lehrstelle nicht, wie von der Stiftung gefordert, 1997 an, sondern erst ein Jahr später. Damit aber entfiel die Geschäftsgrundlage für die Co-Finanzierung. Denn die Stiftung zahlte nur für solche Lehrstellen das halbe Gehalt, die auch 1997 angetreten wurden.

Laut Everz war die Stiftung in seinem Fall durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags von Anfang an darüber informiert, dass das Ausbildungsverhältnis erst am 1. August 1998 beginnen sollte. "Stimmt nicht", argumentierte dagegen die Stiftung. Der ihr vorliegende Vertrag sei "nachträglich auf den 1. August 1997 abgeändert" worden. Everz soll dadurch Geld kassiert haben, das ihm eigentlich gar nicht zustand.

Der Landesärztekammer-Präsident hatte die Vorwürfe stets als unbegründet zurückgewiesen. Wenn an dem Vertrag im Nachhinein etwas geändert worden sei, dann nicht von ihm, sondern allenfalls von der Stiftung selbst, konterte der Trierer Allgemeinmediziner. Deshalb lehnte es Everz zunächst auch ab, den von der Stiftung in Raten überwiesenen Ausbildungszuschuss von insgesamt knapp 8000 Euro wieder zurückzuzahlen. Ende August 2001 überwies Everz dann doch das Geld und erklärte die "aufgetretenen Unstimmigkeiten im allseitigen Einvernehmen" für erledigt. Da hatte der Ärzte-Funktionär die Rechnung allerdings ohne die Trierer Staatsanwaltschaft gemacht. Als die Ermittlungsbehörde ­ offenbar durch gezielte Indiskretionen ­ Wind von der Sache bekam, leitete sie erst so genannte Vorermittlungen gegen Everz ein, später, im September 2001, ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen Betrugs.

"Sie werden meine Unschuld belegen", kommentierte der Trierer Allgemeinmediziner seinerzeit noch hoffnungsfroh die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Weil er sich nichts vorzuwerfen habe, lehnte es Everz auch ab, sein Amt als Landesärztekammer-Präsident ruhen zu lassen.

Die Quittung bekam der Funktionär zwei Monate später. Zwar wurde Everz Ende 2001 noch einmal in die 80-köpfige Vertreterversammlung der rheinland-pfälzischen Ärztekammer gewählt. Doch bei der Vorstandswahl unterlag der seit fünf Jahren amtierende Präsident klar seinem Herausforderer Frieder Hessenauer (Ludwigshafen).

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