Erst Wohltäterin, jetzt Puffmutter

TRIER/WITTLICH. Zum Auftakt des Prozesses wegen Menschenhandels und Zuhälterei vergangene Woche hatte die angeklagte Wittlicherin die Wohltäterin gegeben. Gestern zeichnete eine der als Nebenklägerinnen auftretenden Litauerinnen mit ihrer Aussage das Bild einer rigiden Puffmutter.

Begonnen haben soll das, was jetzt vor der 3. Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts endete, vor knapp einem Jahr mit einem blauen Auto. Dem Auto des Angeklagten V. Hupend habe der, den sie jetzt während ihrer Aussage nicht anschauen will, eines Nachmittags vor ihrem Haus in einer litauischen Kleinstadt gestanden, erzählt die 19-jährige Nebenklägerin. Ihre Adresse habe er von einer Schulfreundin, soll V., der in Litauen schon wegen Verführung zur Prostitution, Erpressung und Dokumentenfälschung im Gefängnis saß, gesagt haben. "Wir haben uns ein wenig unterhalten, und dann hat er mich gefragt, ob ich nach Deutschland fahren will", berichtet die Abiturientin mit leiser Stimme.Und da beginnt die Geschichte ein wenig verworren, lückenhaft und unverständlich zu werden. Jedenfalls habe sie V. in den folgenden Wochen mehrmals getroffen und sich schließlich entschlossen, nach Deutschland zu fahren. Ganz freiwillig."Wenn ihr nicht arbeitet, dann werdet ihr verkauft"

Ob ihr klar gewesen sei, wie sie in Deutschland ihr Geld verdienen sollte, will der Richter wissen. Ja, sagt B., V. habe ihr gesagt, sie solle in Wittlich Sekt trinken und wenn ein Mann ihr gefalle, mit diesem ins Bett gehen.Die junge Litauerin, die zu Hause eigentlich Schneiderin lernen wollte, animierte im "Chic" die Männer zum Trinken und bot für 150 Euro pro Stunde ihre Liebesdienste in einem der Zimmer über der Disko an.Freiwillig sei das jedoch nicht passiert, beteuert sie. Mehrmals soll die angeklagte 41-Jährige, die sich vergangene Woche bloß als Vermieterin der Zimmer dargestellt hatte, gedroht haben: "Wenn ihr nicht arbeitet, dann werdet ihr verkauft." Außerdem, so erzählt die junge Osteuropäerin, habe die Angeklagte K. strenge Regeln festgelegt. So mussten sich die litauischen Frauen als rumänische Touristinnen ausgeben und auf Anweisung von K. auch mit Männern nach Hause gehen.Das verdiente Geld wurde stets in K.s Zimmer deponiert. Behalten durften die Liebesdienerinnen aus Litauen nichts. In einer Liste wurde jeder Verdienst vermerkt. Am Ende des dreimonatigen Aufenthalts sollte den Frauen 40 Prozent des Verdienstes ausgezahlt werden. Der Prozess wird nächsten Mittwoch fortgesetzt.

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