Gesundheit Es geht um dreißig Minuten: Dürfen kleine Kliniken keine Schlaganfall-Patienten mehr behandeln?

Trier · Warum eine abgewiesene Klage des Dauner Krankenhauses bundesweit für Aufsehen sorgt und die Versorgung von Schlaganfall-Patienten verändern könnte.

 Bei einem Schlaganfall kommt es auf jede Minute an.

Bei einem Schlaganfall kommt es auf jede Minute an.

Foto: picture alliance / dpa/Stephanie Pilick

Drei Mal zog das Dauner Krankenhaus Maria Hilf gegen zwei Krankenkassen vor Gericht. Drei Mal, vor dem Sozialgericht in Trier, vor dem Landessozialgericht in Mainz und letztlich auch vor dem Bundessozialgericht in Kassel, wurde die Klage des Hauses, das sich in katholischer Trägerschaft befindet, abgewiesen.

Die Klinik klagte, dass die Kassen, konkret die Barmer und die DAK, ihr nicht den Zuschlag für sogenannte neurologische Komplexbehandlung bei Schlaganfallpatienten bezahlt haben. Konkret geht es um 21 778,98 Euro, die die Kassen dem Krankenhaus für die Behandlung von 17 Schlaganfallpatienten abgezogen haben.

Zu Recht, wie alle drei Gerichte urteilten. Denn das Dauner Krankenhaus könne eben nicht gewährleisten, dass Patienten mit einem schweren Schlaganfall, die operiert werden müssen, entsprechend der medizinischen Leitlinien für die Behandlung innerhalb einer hal­ben Stunde bei einem dafür spezialisierten Neurochirurgen sind. Weil eben das Dauner Krankenhaus gar nicht über einen solchen verfüge.

Das einzige Krankenhaus in der Region mit einer solchen Abteilung ist das Trierer Brüderkrankenhaus. Dort wurden im vergangenen Jahr 1100 Schlaganfallpatienten behandelt. Seit 2006 hat das Dauner Krankenhaus eine Kooperation mit der Trierer Klinik. Ist bei einem Patienten ein neurochirurgischer Notfalleingriff notwendig, wird dieser schnellstmöglich nach Trier verlegt. Die Kasseler Richter haben aber nun diese Transportzeit genau definiert: Sie darf 30 Minuten von der Entscheidung für eine Verlegung bis zu Beginn der Behandlung nicht überschreiten.

Und aus genau diesem Grund schlägt das im Juni ergangene Urteil, für das es noch keine schriftliche Begründung gibt, hohe Wellen. Zwar gibt es in 22 Kliniken im Land, sogenannte dezentrale Stroke Units, also Schlaganfall-Abteilungen, die die Mindestanforderungen für die Behandlung der Patienten erfüllen, aber in der Regel nicht über eine Neurochirurgie verfügen. Anders als die sechs überregionalen Stroke Units im Land, wie das Trierer Brüderkrankenhaus.

Die kleineren Häuser befürchten nun, dass sie künftig keine Schlaganfallpatienten mehr behandeln können, weil sie ebenso wie das Dauner Krankenhaus die zeitlichen Vorgaben für die Verlegung von Patienten nicht oder nur schwer erfüllen können und sie daher weniger Geld von den Kassen bekommen. Man habe „die große Sorge, dass sich bedarfsnotwendige Krankenhäuser aus der Schlaganfallversorgung zurückziehen, weil die Vergütung nicht mehr stimmt“, sagt Armin Grau, Vorsitzender der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft. Das Urteil des Bundessozialgerichts sei nur auf den ersten Blick patientenfreundlich. „Es wird sich als massiver Bumerang für den Patienten erweisen“, ist sich Grau sicher.

Letztlich führe die Entscheidung der Kasseler Richter dazu, dass eine entsprechende Komplexbehandlung nur noch in Kliniken durchgeführt werde, die selbst über eine neurochirurgische Abteilung verfügten, sagt Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Und weiter: „Wir dürfen nicht zulassen, dass zukünftig Schlaganfallpatienten lange Wege durch die Republik gefahren werden, bevor eine schnelle Diagnose und Behandlung erfolgen kann.“

Laut Krankenhausgesellschaft ist eine solche Komplexbehandlung bei etwa fünf Prozent der Schlaganfallpatienten notwendig. Die Verlegung in ein Spezialzentrum sei nicht in jedem Fall erforderlich und könne auch durch den Einsatz von Telemedizin ersetzt werden, sagt Matthias Maschke, Chefneurologe im Brüderkrankenhaus.

Das Urteil könne schon Auswirkungen für die Behandlung von Schlaganfall-Patienten haben, sagt Christoph Wagner, kaufmännischer Direktor des Krankenhauses in Bitburg, in dem es eine Stroke Unit gibt; vor allem, wenn die Ärzte in der Notaufnahme die strengen Zeitvorgaben für eine Verlegung nach Trier im Hinterkopf hätten.

In der Schlaganfall-Abteilung des Wittlicher Krankenhauses werden jährlich fast 900 Patienten behandelt. Doch die Direktorin des Verbundkrankenhauses, Ulrike Schnell, sieht deren Versorgung durch das Urteil in Gefahr. Daduch würden „die Finanzierungsvoraussetzungen zur Vorhaltung dieser spezialisierten Versorgungsstrukturen“ infrage gestellt. „Das Urteil gefährdet unsere seit über zehn Jahren mit erheblichen Investitionen aufgebaute erfolgreiche Struktur für die Behandlung von Schlaganfallpatienten“, sagt Schnell.

Die Krankenkassen hingegen warnen vor Panikmache. Es gehe bei dem Urteil nicht in erster Linie um Kosten, sondern „um die Qualität für den Patienten“, sagt Sarah Dreis vom Verband der Ersatzkassen Rheinland-Pfalz. Wenn ein Patient in einem Krankenhaus behandelt werde, „das den unmittelbaren Zugang zu neurochirurgischen oder gefäßchirurgischen Operationsmöglichkeiten verspricht, muss es diese Versprechen auch halten“. Der Verband schließe aus, dass nach dem Urteil nun von allen Kassen automatisch die Leistungen für die Behandlung von Schlaganfallpatienten in kleineren Häusern  gekürzt werden. „Insofern ist bis auf weiteres auch keine schlechtere Versorgung von Schlaganfallpatienten zu befürchten“, sagt Dreis.

Die Krankenkasse Barmer plädiert für eine Umsetzung des Kasseler Urteils „mit Augenmaß“. „Befürchtungen, wonach Stroke Units künftig quasi flächendeckend zur Aufgabe gezwungen sein könnten, sind vor diesem Hintergrund unbegründet“, sagt Nadine Jäger, Referentin für Gesundheitspolitik bei der Barmer Rheinland-Pfalz.

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