Etatstreit: Gutachter stützt Regierung

CDU und FDP wollen heute erstmals in der Geschichte des Landes der Regierung die Entlastung bei der Haushaltsabwicklung verweigern. Finanzminister Carsten Kühl (SPD) weist Vorwürfe zurück, es sei gegen geltendes Recht verstoßen worden. Ein Gutachter stützt das.

Mainz. Vor zwei Jahren hatte der damalige Finanzminister Ingolf Deubel eine Idee. Als die Steuereinnahmen mehr sprudelten als erwartet, bildete er außerplanmäßig eine "Konjunkturausgleichsrücklage" im Landeshaushalt. Zu Deutsch: 177 Millionen Euro wurden beiseite gelegt, um sie später zum Ankurbeln der Konjunktur zu verwenden. Das Problem dabei: Das Land hat hohe Schulden. Deubel hätte das Geld nehmen sollen, um weniger Zinsen für Kredite zu zahlen, wetterte damals die Opposition.

Aktuell geht die CDU noch einen Schritt weiter und spricht von "Haushaltstricks". Die Rücklage habe geltendem Recht widersprochen und sei am Parlament vorbei beschlossen worden. Bedenken hatte auch der unabhängige Rechnungshof geäußert.

Ein vom Ministerium beauftragter Gutachter kommt indes zu einem anderen Schluss. Professor Hans-Wolfgang Arndt, Staatsrechtler an der Universität Mannheim, sagt, die Regierung habe rechtmäßig gehandelt. Es gebe in der Landeshaushaltsordnung eine Norm, die andere Bundesländer nicht hätten. Paragraf 25 erlaube dem Finanzminister, außerplanmäßige Ausgaben zu tätigen, wenn er damit den Kreditbedarf mindere, Schulden tilge oder eben eine Rücklage bilde. Alf Stephan, Abteilungsleiter im Ministerium, betont, diese Norm gebe es seit 1978. Sie sei vielfach angewandt worden, auch unter anderen Regierungen.

Das in der Verfassung verankerte Budgetrecht des Parlaments ist laut Arndt ebenfalls nicht verletzt worden, denn der Landtag habe über die Verwendung der Rücklage entscheiden können. "Es regt mich schon auf, dass bundesweit pausenlos die Keule der Verfassungswidrigkeit geschwungen wird", sagt Arndt.

Finanzminister Kühl sieht die Regierung bestätigt. Er verweist darauf, dass die 177-Millionen-Rücklage keinesfalls zu einer höheren Zinsbelastung im verschuldeten Haushalt geführt habe. Das Geld sei nicht bei einer Bank verblieben, sondern direkt an die Landeshauptkasse geflossen.

Kühl wittert in der CDU-Ankündigung Wahlkampf. Er warnt, es dürfe "nicht Mode werden, auf solche Weise seine Unzufriedenheit mit der Regierung auszudrücken". Kühl gibt zu bedenken: "Das ist wie mit einem Wachhund: Wenn der ewig bellt, hört ihn irgendwann keiner mehr."

Derweil will auch die FDP der Regierung die Entlastung verweigern. Sie begründet das damit, Zahlungen an den Pensionsfonds des Landes seien fälschlicherweise als Investitionen eingestuft worden. Andernfalls wäre der Haushalt 2008 verfassungswidrig gewesen. Finanzminister Kühl hält dagegen: Der Stabilitätsrat, ein Gremium von Bund und Ländern, habe bei den Beschlüssen über die Schuldenbremse Zahlungen an Pensionsfonds ausdrücklich nicht als Schulden betrachtet. Es seien Investitionen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort