Europa bekommt einheitlichen Datenschutz

Luxemburg · Aus 28 nationalen Datenschutzgesetzen wird ein europäisches, das für alle 500 Millionen EU-Bürger und die Wirtschaft gilt. Nach mehr als drei Jahren Debatte und Streit hat sich der EU-Ministerrat nun auf den Text einer neuen Verordnung verständigt.

Europa bekommt einheitlichen Datenschutz
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Luxemburg. "Das einheitliche Rechtssystem ist ein großer Schritt für die europäischen Bürger, die Unternehmen und für Europa selbst", sagte Innenminister Thomas de Maizière nach der Sitzung des EU-Ministerrats in Luxemburg. Die zuständige EU-Kommissarin Vìra Jourová meinte, dies sei eine wichtige Etappe auf dem Weg, "Europa fit zu machen für das digitale Zeitalter". Das Gesetz mit der Verordnung, die das gesamte Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten ersetzt, soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Es beinhaltet allerdings eine zweijährige Übergangsfrist, denn allein in Deutschland müssen mehr als 300 Gesetze angepasst werden.Noch sind nicht alle Details geklärt, da nun abschließende Gespräche mit dem Europaparlament folgen. Ziel ist eine Einigung bis Dezember, was trotz abweichender Positionen in Einzelfragen möglich scheint. "Die Minister haben eine gute Grundlage geliefert, um bis Jahresende zu einem Ergebnis zu kommen", sagt der Grünen-Abgeordnete Jan-Philipp Albrecht als Verhandlungsführer des Parlaments.Unabhängig davon herrscht in mehreren Punkten, die für die Verbraucher wichtig sind, schon jetzt de facto Übereinstimmung. So können sich EU-Bürger, wenn sie gegen Missbrauch ihrer Daten vorgehen wollen, in Zukunft immer an ihre heimische Behörde wenden - unabhängig davon, wo etwas bei der Datenverarbeitung schief gelaufen ist. Mit dem neudeutschen Stichwort "One-Stop-Shop" ist gemeint, dass die nationalen Datenschutzbehörden in ein gesamteuropäisches Gremium eingebunden sind, das auch gemeinsam entscheidet. Der bekannte Fall des Österreichers Max Schrems, der mit viel Aufwand Facebook an dessen europäischem Unternehmenssitz in Irland verklagen musste, dürfte somit einer der letzten dieser Art sein. "Niemand in Europa kann sich mehr in Datenschutzoasen flüchten", sagte Justizminister Heiko Maas in Luxemburg.Wer sich als Unternehmen nicht an die Vorgaben hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das gilt auch für US-Unternehmen, die auf dem europäischen Markt aktiv sind. Strittig ist nur noch die Höhe möglicher Sanktionen. Das Europaparlament will bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes als Geldbuße ermöglichen, der Ministerrat zwei Prozent. Beide Seiten deuteten jedoch an, dass einer Einigung in der Mitte nichts im Wege stehe. Konkrete Änderungen ergeben sich für die Bürger auch daraus, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung künftig ausdrücklich stattfinden muss. "Es kann nicht mehr alles in den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, die ohnehin keiner liest", sagte Maas. Künftig müsse stattdessen "konkret nachgefragt werden - daraus entstehen für den Verbraucher viele neue Rechte, die er auch wahrnehmen kann".Zu den Knackpunkten gehört dagegen die sogenannte Zweckbindung. So fordert die Bundesregierung, dass ein geänderter Datenverarbeitungszweck nicht unbedingt eine neue Einwilligung des Betroffenen erfordern soll - was andere Mitgliedstaaten und das EU-Parlament kritisieren. So rügte die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel diese "Aufweichung des Grundsatzes, dass erhobene Daten nur für einen klar definierten Zweck genutzt werden dürfen". Zudem besteht das EU-Parlament auf einen Passus, wonach Unternehmen Daten nicht an Behörden ausländischer Regierungen außerhalb Europas weitergeben dürfen. Einen solchen Passus enthält der Text der Minister nicht.Meinung

Zur Abwechslung gute Nachrichten Günther Oettinger macht sich in Reden gerne über das Landesdatenschutzgesetz lustig, das er einst in baden-württembergischer Verantwortung mit ausgehandelt hat. Tatsächlich sind solche Insellösungen in der digitalen Ära, da unsere Daten um den Erdball rasen, wirkungslos. Nun wird es zwar kein globales Datenschutzrecht geben, aber immerhin ein europäisches, das auch für hier tätige Firmen aus dem Ausland gilt. Insofern ist es ein gewaltiger Fortschritt, dass unter den EU-Staaten nun Einigkeit über die neue Datenschutzgrundverordnung besteht. Sie wird - leider erst ab 2018 - die Grundlage eines digitalen Binnenmarkts bilden. Mit den selben Möglichkeiten, Rechten und Pflichten für alle 500 Millionen EU-Bürger und alle europäischen Unternehmen. Die Gemeinschaft produziert in dieser für die EU so düsteren Zeit ausnahmsweise einmal gute Nachrichten - auch wenn nicht alles zur Zufriedenheit gelöst ist. Ein guter Anfang ist allemal gemacht. nachrichten.red@volksfreund.de

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