Prozess Ein holpriges Geständnis

Trier · Ein Ex-Behörden-Mitarbeiter gibt zu, das Land um 179 000 Euro gebracht zu haben.

Richter Peter Egnolff wirbt bei den beiden Angeklagten gleich zu Beginn des zweiten Verhandlungstages noch einmal eindrücklich dafür, auf den eine Woche zuvor vereinbarten Deal zwischen Verteidigern, Staatsanwalt und Gericht einzugehen. „Wenn ich Kaufmann wäre“, sagt Egnolff, „dann würde ich das Angebot annehmen.“

Das Angebot beinhaltet eine vorher vereinbarte Höchststrafe für das  angeklagte Ehepaar, wobei zumindest die 53-jährige Frau mit einer Bewährungsstrafe davonkommen würde. Bedingung dafür ist allerdings, dass beide ein umfassendes Geständnis ablegen. Doch genau damit tut sich der 50-jährige Angeklagte schwer, so dass ihn der Richter mehrmals ermahnen muss, doch ausführlicher zu werden.

Das Ehepaar, das drei zum Teil schon erwachsene Kinder hat, ist wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue angeklagt – und zwar in 149 Fällen. Der Ex-Regierungsinspektor, der in der Außenstelle Trier der Koblenzer Zentrale des Landesbetriebs Mobilität (LBM) gearbeitet hat, soll Gebühren für die Genehmigung etwa von Schwer- und Spezialtransporten zu niedrig angesetzt haben. Die Aufträge für die Genehmigungsanträge sollen von einer Servicefirma gekommen sein, die seine Frau 2012 gegründet hatte. Auf diese Weise sollen die Eheleute den LBM von 2012 bis 2014 um rund 179 000 Euro gebracht haben.

Sie habe gewusst, dass die von ihrem Mann für die von ihrer Firma eingereichten Anträge berechneten Gebühren zu niedrig gewesen seien, sagt die sichtlich angeschlagene Frau bei ihrem Geständnis, bei dem sie immer wieder von ihrem Verteidiger Andreas Ammer unterstützt wird. Bedenken habe sie aber „weggewischt“. Bei der Gründung der Firma und deren späterer Tätigkeit habe man darauf geachtet, dass nirgends der Name des Ehemannes auftaucht. Daher beinhaltet der Firmennamen auch ihren Mädchennamen, mit dem sie auch alle Geschäftsunterlagen unterschrieben habe. Auf die Frage des Richters, warum sie, die seit über 30 Jahren als Pflegerin in Luxemburg arbeitet, das gemacht habe, sagt die 53-Jährige, wie später auch ihr Mann: „Wir wollten Geld verdienen.“

Vielleicht auch, weil sich das Ehepaar mit den drei Kindern und dem vor 17 Jahren gekauften Haus mehr leisten wollten, als sie es mit den zwei vergleichsweise guten Gehältern gekonnt hätten. So wurde dann irgendwann als Firmenwagen ein Porsche Cayenne geleast, auch teure Luxusuhren sollen angeschafft worden sein.

Dass dabei vor allem der Mann, der zuletzt bis zu seiner frühzeitigen, krankheitsbedingten Pensionierung vor zwei Jahren als Oberregierungsinspektor beim LBM gearbeitet hat, offenbar eine starke kriminelle Energie an den Tag gelegt hat, wird bei dem Geständnis deutlich, dass Egnolff, wie er selbst sagt, dem Angeklagten aber „aus der Nase ziehen muss“. Immer wieder versucht der Verteidiger des Mannes, Harald Bartos, beschwichtigend dazwischenzugehen, einmal setzt er fast schon zu einem Plädoyer an, ein anderes Mal will er das Gericht davon überzeugen, auf geladene Zeugen zu verzichten. Jedes Mal fängt sich der Anwalt dafür böse Blicke und ermahnende Worte des Richters ein.

Schließlich wird bei dem Geständnis, das der offenbar gesundheitlich schwer angeschlagene Mann leise, oft kaum verständlich vorträgt, klar, dass er derjenige gewesen ist, der den Anstoß für das Ganze gegeben hat. Er, der gelernte KFZ-Mechaniker und spätere Zeitsoldat, hatte die Idee, die Firma zu gründen, weil er gesehen habe, dass ähnliche Unternehmen durch Anträge, die auf seinem Schreibtisch landeten, „gutes Geld“ verdient hätten. Daher seien er und seine Frau auch davon ausgegangen, dass „sich das rechnet“. Dazu hat er entgegen der klaren Vorgabe vom LBM die erforderlichen Gebühren deutlich zu niedrig angesetzt – und seiner Frau dann genau gesagt, wie die Anträge auszusehen haben. Um zu verschleiern, dass die von der  Firma der Frau kommenden Anträge nur von ihm selbst bearbeitet wurden, verschickte der Mann die Genehmigungen und Gebührenbescheide unter dem Namen eines Kollegen. Als dieser das bemerkte, flog der Schwindel auf.

In einer Nachtschicht soll der Angeklagte daraufhin – wohl zusammen mit seiner Tochter – versucht haben, die unter falschem Namen verschickte Bescheide nachträglich zu ändern. Anschließend soll er sich dann seinem Vorgesetzten in Koblenz offenbart und ihm gestanden haben, einen „großen Fehler“ gemacht zu haben. Bis dahin, so schilderte der Vorgesetzte gestern vor Gericht, sei nicht aufgefallen, dass die von dem Angeklagten verlangten Gebühren nicht der Gebührenordnung entsprachen, sondern zu niedrig waren.

Der Prozess wird am 7. Mai fortgesetzt. Mit einem Urteil wird Ende Mai gerechnet.