Ex-Bürgermeister bekommt keinen Ehrensold

Traben-Trarbach · Auch im zweiten Anlauf ist der ehemalige Traben-Trarbacher Stadtbürgermeister Alois Weber vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, von der Stadt eine Pension einzuklagen. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschied gegen seinen Anspruch auf Ehrensold.

 Nimmt die juristische Niederlage sportlich: Traben-Trarbachs Ex-Bürgermeister Alois Weber. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Nimmt die juristische Niederlage sportlich: Traben-Trarbachs Ex-Bürgermeister Alois Weber. TV-Foto: Archiv/Winfried Simon

Traben-Trarbach. "In diesem Fall geht es um genau 596 Euro und 33 Cent pro Monat", sagt Manfred Stamm, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Koblenz. Das keineswegs üppige Monatssalär für einen ehrenamtlichen Bürgermeister im Ruhestand hätte aber zu einem beträchtlichen Sümmchen anwachsen können. Dann nämlich, wenn die Richter des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz dem ehemaligen Traben-Trarbacher Stadtchef Alois Weber den Anspruch auf seinen Ehrensold bestätigt hätten. In diesem Falle hätte die Stadt Traben-Trarbach in den sauren Apfel beißen und dem Ex-Stadtoberhaupt die oben genannte Summe rückwirkend ab August 2004 bis zum Lebensende zahlen müssen.
Muss sie aber nicht, denn das Gericht urteilte zugunsten der Kommune. "Das Urteil ist rechtskräftig, aber nicht richtig", sagt Oswin Müller, Webers Rechtsanwalt und ehemaliger Bundesverwaltungsrichter. Seiner Ansicht nach hat sein Mandant Anrecht auf einen Ehrensold, da er mehr als zehn Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister war. Allerdings sieht das Ehrensoldgesetz vor, dass ein Ehrensold ausgeschlossen ist, "wenn der Berechtigte hauptamtlicher Wahlbeamter wurde oder wird". Genau darin sieht Rechtsanwalt Müller allerdings die Krux: "Webers Anspruch auf einen Ehrensold ist erst später entstanden." An dieser Stelle ist der Gesetzestext missverständlich.
Mit dieser Argumentation scheiterte der Jurist aus der Eifel mit seinem Mandanten sowohl in Trier als auch in Koblenz.
Warum er überhaupt noch einmal angetreten sei, habe ihn auch der Vorsitzende Richter in Koblenz gefragt, berichtet Müller. "Weil es im Land gleich gelagerte Fälle gibt", so der Rechtsanwalt.
Mit dem Urteil schufen die Koblenzer Richter gleichzeitig auch ein Präzedenzurteil. Denn in Rheinland-Pfalz sind gleichgeartete Fälle von Verbandsgemeinden in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Eine Revision gegen den Urteilsspruch aus Koblenz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe gibt es nicht, denn das Urteil beruht auf unantastbarem Landesrecht. "Und das ist nicht reversibel", sagt Müller. Zumindest würden nun alle derartigen Fälle gleich behandelt. Der Richter in Koblenz begründete seine Entscheidung gegen den Kläger damit, der Ausschluss des Ehrensolds sei gerechtfertigt, weil Weber überwiegend als ehrenamtlicher Bürgermeister gleichzeitig auch hauptamtlicher Bürgermeister gewesen war. Die Pension aus seiner hauptamtlichen Tätigkeit als Bürgermeister der VG Traben-Trarbach erfülle den "Ausgleich für Einbußen im Berufsleben" aus seinem ehrenamtlichen Engagement. Kurz gesagt: Die Bürgermeister-Rente decke auch den Aufwand als ehrenamtlicher Stadtchef ab.
"Wir nehmen das Urteil sportlich", sagt Müller. Der Ehrensold ist eine Pension für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister. Die Höhe des Ehrensolds errechnet sich aus der gezahlten Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Diese hängt von der Einwohnerzahl der Kommune ab. Bis 150 Einwohner gibt es 264 Euro, zwischen 751 und 1000 Einwohner gibt es 756 Euro. Abhängig ist die Höhe des Ehrensolds auch von der Dauer der Amtszeit. Nach zehn Jahren im Ehreamt gibt es 25 Prozent, nach 15 Jahren 33 Prozent. Im Falle von Alois Weber geht es um 596,33 Euro pro Monat ab August 2004. zad/sey

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