Ex-Gewaltverbrecher wieder vor Gericht

Trier · Ein von Gutachtern als gefährlich eingestufter und dennoch auf freien Fuß gesetzter ehemaliger Gewaltverbrecher muss sich bald erneut vor Gericht verantworten. Der 35-jährige Eifeler hatte sich mit Polizisten angelegt, die ihn festnehmen wollten, nachdem er sich als Mehrfachmörder bezichtigt hatte.

Steht ein vor 16 Jahren begangener Mord an einer portugiesischen Prostituierten im Trierer Eros-Center kurz vor der Aufklärung? Der Trierer Oberstaatsanwalt Ingo Hromada ist skeptisch. "Wir haben alles abgeklopft", sagt er, "aber wir kriegen da keinen Speck dran."

Hromada bezieht sich auf die Äußerungen eines 35-jährigen Eifelers, die dieser im April in einer saarländischen Gaststätte gemacht hatte. Laut Staatsanwaltschaft prahlte der Metallbauer damit, die 25-jährige Prostituierte im Herbst 1994 umgebracht zu haben.

Die erst jetzt bekanntgewordene Selbstbezichtigung macht hellhörig, weil der Mann bereits 13 Jahre hinter Gittern saß - wegen Tötung einer Prostituierten. Im August 1997 hatte er im Eifelort Speicher im Suff eine 42-jährige Frau erwürgt, die er kurz zuvor in einer Gaststätte kennengelernt hatte.

Erst im April dieses Jahres wurde er aus dem Gefängnis entlassen, obwohl die Trierer Staatsanwaltschaft dagegen war. Der Grund: Gutachter stuften den an einer Persönlichkeitsstörung und Alkoholsucht leidenden 35-Jährigen immer noch als gefährlich ein.

Aber das Trierer Landgericht wies den ursprünglich von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung zurück. Begründung: Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht erfüllt. Danach kann eine Sicherungsverwahrung im Nachhinein nur angeordnet werden, wenn während "der Haftzeit neue Tatsachen bekanntwerden". Dies sei aber bei dem 35-Jährigen nicht der Fall gewesen, sagte im April die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz.

Der ehemalige Gewaltverbrecher wurde freigelassen, sollte in einer offenen psychiatrischen Einrichtung aufgenommen werden und bekam die Auflage, keinen Alkohol mehr zu trinken. Offenbar vergeblich. Laut Anklage der Trierer Staatsanwaltschaft trank er bereits kurz nach seiner Freilassung wieder Alkohol. Bei seiner Festnahme im Saarland soll er knapp 0,8 Promille Alkohol im Blut gehabt haben.

Weil sich der Mann darüber hinaus bei der Festnahme gewehrt und die Polizisten übel beschimpft haben soll, steht er am übernächsten Montag nun erneut in Trier vor Gericht. Nicht wegen der Selbstbezichtigung eines Mordes, den er nach Meinung der Ermittler wohl auch nicht begangen hat, sondern wegen Widerstands und Weisungsverstoßes.

Die Staatsanwaltschaft will, dass der 35-Jährige auf Dauer in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht wird.

Meinung

Wer trägt die Verantwortung?

Jetzt hat die Trie rer Justiz den Schwarzen Peter wieder. Nur ein halbes Jahr, nachdem das Landgericht einen Ex-Gewaltverbrecher laufen ließ, weil es die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht verhängen konnte, steht der Mann erneut vor dem Kadi. Zwar sind die Vorwürfe eher gering. Aber dem kommenden Prozess haftet ein fader Beigeschmack an. Obwohl Fachleute den Eifeler als gefährlich einstufen, wurde er im Frühjahr freigelassen. Und verstieß prompt gegen die Auflage, nichts zu trinken. Vielleicht war es nur ein glücklicher Zufall, dass es dieses Mal bei einer Rangelei mit Polizisten geblieben ist. Wäre erneut ein Mensch ernsthaft zu Schaden gekommen: Wer trüge dann die Verantwortung? Eine Frage, die die Öffentlichkeit jetzt noch mehr beschäftigen wird und die das Trierer Gericht beantworten muss. r.seydewitz@volksfreund.de

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