"Experten" sind keine Beamten

TRIER. (wie) Der Streit um die Sammelvorführung abgelehnter chinesischer Asylbewerber und deren angebliche Misshandlung durch Landsleute in der Trierer Ausländerbehörde (der TV berichtete) geht weiter.

Das Bundesinnenministerium teilte auf TV -Anfrage mit, dass es sich bei den chinesischen Experten, die die Herkunft der Asylbewerber durch Befragungen klären sollen, nicht um Beamte handelt. Daher hätten sie in Deutschland auch keinerlei hoheitlichen Befugnisse. Damit widerspricht das Berliner Ministerium dem rheinland-pfälzischen Innenminister Walter Zuber, der in den Experten "Vertreter ausländischer Staaten" sieht, die bestimmte Entscheidungsbefugnisse hätten. Nach Ansicht der Grünen im Kreis Trier-Saarburg bedeutet die Klarstellung aus Berlin, dass die deutschen Behörden auch bei den Anhörungen verantwortlich sind und dabei deutsches Recht gilt. Ob gegen die Experten ermittelt wird, hängt laut Oberstaatsanwalt Horst Roos von den Ermittlungsergebnissen ab. Wären es offizielle Staatsvertreter, wären sie immun.

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