Experten streiten über Sterbehilfe: Wie weit darf der Gesetzgeber gehen?

Trier · Das in Deutschland geplante Gesetz zur Sterbehilfe droht zu scheitern. Dagegen hat sich in Luxemburg die heftige Diskussion über das fünf Jahre alte „Euthanasiegesetz“ gelegt. Es wird weniger genutzt als vorher vermutet.

Zu Jahresbeginn 2008 erschütterte eine heftige Debatte das Großherzogtum Luxemburg. Am Ende stand der mit knapper Mehrheit gefasste Beschluss, eines der weltweit liberalsten Sterbehilfe-Gesetze in Kraft zu setzen. Weil sich der katholische Großherzog weigerte, es zu unterschreiben, musste sogar die Verfassung geändert werden.

"Die Diskussion ist total zur Ruhe gekommen", resümiert der langjährige Abgeordnete Jean Huss, einer der damaligen Initiatoren. Das liegt auch daran, dass der erste umfassende Bericht einer Begleitkommission ganze fünf Fälle aufzählt, die im Zeitraum von zwei Jahren zu einer aktiven Sterbehilfe führten - ausnahmslos bei älteren Menschen mit Krebs im Endstadium. "Es gab weder den befürchteten Dammbruch noch einen Missbrauch", sagt der Journalist Tom Wenandy vom Tageblatt.

Solche Befürchtungen dominieren in Deutschland weiterhin die Diskussion. Die Positionen sind so gegensätzlich, dass die Verabschiedung eines bereits vom Kabinett Merkel beschlossenen Gesetzesentwurfs in der vergangenen Woche auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Dabei war die Vorlage von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vergleichsweise eng gefasst. Sie will jede Art kommerzieller Sterbehilfe verbieten. Das geht der CSU und Teilen der CDU nicht weit genug: Sie wollen auch nichtgewerblichen Zusammenschlüssen wie Vereinen untersagen, Sterbewilligen zu helfen.

Der Trierer Strafrechts-Professor Hans-Heiner Kühne hält das für "Heuchelei". Wenn die Gesellschaft es Menschen erlaube, aus dem Leben zu scheiden, dann müsse man "auch die Organisation des Vorgangs ermöglichen". Dass für eine entsprechende Leistung bezahlt werden müsse, sei "nicht anrüchig".

Der Gründer und frühere Chefarzt der Palliativstation am Trierer Mutterhaus, Franz-Josef Tentrup, plädiert dafür, dass Ärzte ihre langjährigen Patienten notfalls auch bei einem Suizid beraten und begleiten dürfen, ohne gesetzlich oder standesrechtlich belangt zu werden. Eine aktive Tötungshandlung durch den Arzt lehnt er aber rigoros ab.

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