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Hochwasserschutzund Bauen Zweites großes Thema des Hochwasserschutzgesetzes neben der Landwirtschaft ist das Bauen - wenn die hierzu vorgesehenen Regeln auch viel weniger umstritten sind. Die Länder müssen künftig in den Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen Überschwemmungsgebiete festlegen, in denen keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden dürfen.

Baulücken in bereits besiedelten Überschwemmungs-Arealen sollen nur noch dann geschlossen werden, wenn die geplanten neuen Gebäude Hochwasser-tauglich sind. In den betroffenen Gebieten dürfen zudem keine neuen Ölheizungen mehr eingebaut werden. Das gilt auch für andere Anlagen, die bei Überschwemmungen Schadstoffe an das Wasser abgeben könnten. Für das Bauen in Hochwasser-Regionen gelten auch derzeit schon strenge Regelungen. So sind erst vergangene Woche Gemeinden und Grundstückseigentümer aus dem Kreis Mainz-Bingen mit einem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Sie wollten verhindern, dass ihre an einem Bach gelegenen Grundstücke in ein Überschwemmungsgebiet eingefasst werden, obwohl sie laut Bauleitplanung bebaubar sind. (ik)

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