Fall Jullien: Viele Fragen

MAINZ. (win) Die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten Herbert Jullien (CDU) ging im Rechtsausschuss des Landtages offenbar "nicht einfach über die Bühne" (der TV berichtete). Es habe parteiübergreifend viele Fragen an Justizminister Herbert Mertin (FDP) zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegeben, hieß es am Freitag in Mainz.

Die Strafverfolgung zuzulassen war demnach keine klare Sache, weil einzelne Abgeordnete die Vorwürfe gegen den CDU-Politiker "auf dünnem Eis" wähnten. Als "sehr ungewöhnlich" bezeichneten es Sitzungsteilnehmer, dass der Ausschuss sich fast eine dreiviertel Stunde mit der Aufhebung der Immunität befasste. Gegen den 56-jährigen Steuerberater und CDU-Schatzmeister war nach einer anonymen Anzeige wegen des Verdachts der Untreue, des Kreditbetruges und der Vermögensgefährdung der Kreissparkasse Cochem-Zell ermittelt worden. Bereits im Herbst 2003 wurden dabei auch Privat- und Büroräume sowie das Abgeordnetenbüro durchsucht. Doch die ursprünglichen Verdachtsmomente sind laut TV-Informationen vom Tisch - teilweise auch, weil das frühere Mitglied des Sparkassenverwaltungsrates inzwischen einen umstrittenen Kredit zurückgezahlt hat und damit offensichtlich Vermögensschäden nicht zu belegen sind. Nun will die Koblenzer Staatsanwaltschaft nach langer Auswertung von Unterlagen versuchte Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug zur Anklage bringen. Dabei geht es unter anderem um Zinszuschüsse des Landes für eine Existenzgründung im Jahr 1992. Zu Einzelheiten des Verfahrens wollte sich Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer jedoch auf Anfrage nicht äußern. Auch im Wirtschaftsministerium gibt man sich bei Fragen nach einer Wirtschaftsförderung für Jullien mit Hinweis auf den Datenschutz wortkarg. Jullien selbst sieht einer möglichen Anklage "gelassen entgegen", wie er dem TV sagte. Er habe sich nichts vorzuwerfen. Konkrete Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft lägen ihm bisher noch nicht vor, so Jullien. Die Aufhebung der Immunität wird allerdings auch erst nach sieben Werktagen wirksam, wenn bis dahin kein Abgeordneter Einspruch eingelegt hat.

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