Fallstricke bei Nachlassregelung: Was Sie beim Erben beachten müssen

Trier · Früher oder später trifft es jeden – man wird Erbe oder Erblasser. Dabei ist kaum ein Thema in der Familie so konfliktbeladen wie die Bestimmung des Nachlasses. Mit diesem Beitrag starten wir unsere neue Serie "Erben und vererben".

 Symbolfoto. Foto: Jens Büttner

Symbolfoto. Foto: Jens Büttner

Nach aktuellen Studien haben sich erst 57 Prozent der Deutschen mit ihrem Erbe beschäftigt - wobei immerhin jede fünfte Erbschaft einen Wert von mehr als 100.000 Euro hat. Eine Ideallösung für das Vermögen und alle Familienmitglieder gibt es nicht.

"Die Nachlassplanung ist heute viel wichtiger als noch vor einigen Jahrzehnten", sagt Steffen Breßler, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz. Familienkostellationen wie Patchwork-Familien und unverheiratet lebende Paare, die Verlagerung von Vermögen ins Ausland und die Möglichkeit, über den medizinischen Fortschritt das Leben zu verlängern, machten es nötig, sich mit dem Nachlass auseinanderzusetzen.

Dass es dabei nicht nur um Omas Tafelsilber geht, zeigen die Zahlen: Vermögen im Wert von mehr als 1,5 Milliarden Euro wurde 2013 per Erbschaft allein in Rheinland-Pfalz übertragen. Tendenz steigend, wie das Statistische Landesamt ermittelt hat. Auch wenn durch frühzeitige Schenkungen Vermögen am Pflichtteil vorbei übertragen werden kann, sei, "eine Entziehung des Pflichtteils mittels Testament indes praktisch kaum möglich", sagt Breßler. Heißt: Keiner der Nachkommen bekommt nichts! Und so führt die gesetzliche Erbfolge oft zu bösem Blut. Zum Fallstrick für manche Erben dürfte die ab Mitte 2015 geltende neue EU-Erbrechtsverordnung werden. Denn dann gilt nicht mehr die Staatsangehörigkeit des Erblassers als maßgeblich, sondern das Recht des Staates, in dem er sich gewöhnlich aufgehalten hat.

In unserer neuen Serie zum Thema „Erben & Vererben“ stellen wir Ihnen in dieser Woche die wichtigsten Punkte vor, die bei der Nachlassregelung zu beachten sind.

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