Trotz Coronavirus Einkaufen in Trier-Galerie und Outlets ab Montag wieder möglich

Trier/Zweibrücken · Das Zweibrücker Fashion Outlet darf überraschend wieder öffnen. Das geht aus einer Auslegungshilfe der rheinland-pfälzischen Landesregierung hervor. Damit dürfen auch Trier-Galerie und große Geschäfte ihre Pforten wieder öffnen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

 Shopping soll nun im „Zweibrücken Fashion Outlet“ doch möglich sein.

Shopping soll nun im „Zweibrücken Fashion Outlet“ doch möglich sein.

Foto: dpa/Carsten Rehder

Die Mainzer Landesregierung hat am Freitagabend   ihre ab dem heutigen Montag, 20. April gültige „Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“ (CoBeLVO) vorgestellt. Dort ist das in der dritten CoBeLVO noch enthaltene Outlet-Öffnungsverbot gestrichen. Und in der „Auslegungshilfe“ zur neuen Verordnung schreibt die Landesregierung, dass die Öffnung von Malls und Outlet-Centern unter Beachtung der (auch für den übrigen Einzelhandel geltenden) Corona-Hygieneregeln gestattet ist.

Im Umkehrschluss würde das heißen, dass auch die Trier-Galerie und große Geschäfte ihre Pforten mit Auflagen wieder öffnen dürfen. Und genauso ist es, wie die Trier-Galerie am Samstag, kurz nach 15 Uhr, verkündete.

Auch das „Zweibrücken Fashion Outlet“ hat mit 21 000 Quadratmetern insgesamt deutlich mehr Verkaufsfläche als die maximal 800 Quadratmeter, deren Öffnung ab dem heutigen 20. April in Deutschland erlaubt ist. Die pfälzische Landesregierung erlaubt die Öffnung des Centers jetzt dennoch.

Laut der Auslegungshilfe zur neuen Verordnung dürfen demnach Mall/Outlets öffnen. Dort heißt es wörtlich: „Malls/Outlet-Center: gestattet (unter Beachtung der Hygieneanforderungen, insbesondere Mindestabstand, Steuerung des Zutritts beispielsweise durch Einlasskontrollen; diese Anforderungen gelten unabhängig davon, ob es sich um einen geschlossenen Gebäudekomplex oder ein abgegrenztes Areal unter freiem Himmel handelt). Einzelgeschäfte, deren Warensortiment nicht zu den zulässigen Ausnahmen zählt, dürfen nicht mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zur Verfügung stellen.“

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