Feiern mit Ausnahmen

MAINZ. (win) Laut Feiern bis in die Früh' dürfen an Frei- und Samstagen künftig die Saarländer. In Rheinland-Pfalz pocht man dagegen weiter auf die Freizeitlärm-Richtlinien, um die Nachbarn zu schonen.

Die Saarländer stehen im Ruf, die Feste zu feiern, wie sie fallen. Dieser Laune können sie nun nach Zustimmung des Landeskabinetts zu einer neuen Verordnung nahezu ungebremst nachgehen, wenn die Volks-, Dorf- oder Straßenfeste an Freitagen oder Samstagen anstehen. Nach 22 Uhr darf ein Lärmpegel von 70 Dezibel nicht überschritten werden, was der Lautstärke eines normalen Personenwagen entsprechen soll (der TV berichtete). 70 Dezibel seien "schon recht laut", räumt der Sprecher des Saar-Umweltministeriums, Martin Hohnhorst, auf Anfrage ein: "Das ist Krach." In Rheinland-Pfalz schiebt solch einer ausgelebten Feierlaune im Freien der Freizeitlärm-Erlass von 1997 einen Riegel vor. Und dies soll nach dem Willen des zuständigen Umweltministeriums, das auf die Einhaltung des Landesimmissionsschutzgesetzes pocht, auch weiter so bleiben. Allerdings sind bei "seltenen Ereignissen" wie Festen an insgesamt maximal 18 Kalendertagen Ausnahmen zulässig. Entscheiden müssen darüber die Kommunen. Nach 22 Uhr dürfen allerdings 55 Dezibel nicht überschritten werden. Zwischen 20 und 22 Uhr gelten noch 65 Dezibel. Ob Altstadtfest, Straßenfest oder Polterabend, die Stadt Trier legt neben der vorgegebenen Lärmgrenze auch die Länge der Feier-Zeit in jedem Einzelfall exakt in einem Bescheid fest, wie Ordnungsamtsleiter Jörg Elsen auf Nachfrage erläutert, um die Nachbarschaft zur verdienten Nachtruhe kommen zu lassen. Im Saarland kann jedoch entgegen ersten Berichten die neue Fest-Verordnung auch nur an insgesamt 18 Tagen und zudem nicht an zwei aufeinander folgenden Wochenenden in Anspruch genommen werden. Wie lange gefeiert wird, bestimmt die Gemeinde.

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