Fernseh-Jurist angeklagt

TRIER. Die Trierer Staatsanwaltschaft hat einen ehemaligen Rechtsanwalt wegen Versicherungsbetrugs angeklagt. Der Fall ist pikant, weil der 42-jährige Jurist in einem regionalen Fernsehsender Rechtstipps gibt. Nach Angaben des Senders "Antenne West" ist das Magazin mittlerweile abgesetzt.

"Ärger mit der Versicherung." Mit diesen Worten kündigte Redakteurin Rachel Blufarb Anfang Juni eine Folge des regelmäßig ausgestrahlten "Antenne West"-Magazins "Recht" an, in dem ein Rechtsanwalt aus der Region den Zuschauern Tipps gibt, wie sie sich in juristischen Problemfällen am besten verhalten sollen. Jetzt hat ausgerechnet der Fernsehexperte selbst ein Problem: Ärger wegen einer Versicherung. Die soll der 42-jährige Jurist nämlich um 56 000 Euro betrogen haben. Das jedenfalls glaubt die Trierer Staatsanwaltschaft und hat Anklage gegen den Mann erhoben. Mitangeklagt ist ein 43 Jahre alter Gebrauchtwagenhändler. Nach Angaben des Leitenden Trierer Oberstaatsanwalts Horst Roos wird den beiden Männern vorgeworfen, vor sechs Jahren einen Autodiebstahl vorgegaukelt zu haben, um an die Versicherungssumme zu kommen. Der PKW Subaru des Rechtsanwalts sei nicht, wie gemeldet, gestohlen worden, sondern er sei versteckt auf dem Firmengelände eines Gebrauchtwagenhändlers gefunden worden. "Die Versicherung hatte da aber schon gezahlt." Nach Angaben des Trierer Chef-Staatsanwalts wurde der Fall erst im vergangenen Jahr bekannt und sei daher erst jetzt angeklagt worden. Die Erhebung einer Anklage ist noch keine Verurteilung. Ob es überhaupt zu einer Hauptverhandlung vor dem Wittlicher Amtsgericht kommt, ist allerdings noch ungewiss."Mir ist da was zugetragen worden"

Laut Gerichts-Vizechef Josef Thul ist der Verteidiger des Juristen inzwischen an die Staatsanwaltschaft herangetreten, um die Angelegenheit womöglich per Strafbefehl aus der Welt zu schaffen. Derzeit werde dies geprüft. "Ich bekomme dann Nachricht von der Staatsanwaltschaft", sagt Thul. Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung in Strafverfahren. Dabei werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Voraussetzung für einen Strafbefehl ist, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss gekommen ist, der Beschuldigte habe die Tat begangen. Anstatt Anklage zu erheben stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Amtsrichter. Geldstrafen sind beim Strafbefehl die Regel, es kann allerdings auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Nach Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalts Horst Roos hat der Jurist seine Rechtsanwaltszulassung im September zurückgegeben. Auf der Internet-Seite des regionalen Fernsehsenders "Antenne West" wird der 42-Jährige allerdings immer noch als Rechtsanwalt geführt. In einem wöchentlichen Magazin ("Antenne West Recht") erklärt der Jurist "ausgewählte Streit- und Versicherungsfälle". Laut "Antenne West"-Chef Sven Herzog ist die Sendung aber inzwischen abgesetzt worden. "Mir ist da was zugetragen worden", sagte Herzog unserer Zeitung, "der Mann gibt seit drei Monaten keine Rechtstipps mehr." Die zuletzt noch ausgestrahlten Sendungen seien vor längerer Zeit aufgezeichnet worden, neue Folgen nicht geplant. Mit einer Vorverurteilung des ehemaligen "Antenne West"-Rechtsexperten habe dies nichts zu tun, sagt der Fernseh-Chef. "So lange seine Schuld nicht bewiesen ist, ist er für mich unschuldig." Ralph Schira (Wittlich), der Rechtsanwalt des Juristen, sagte dem TV: "In der jetzigen Phase des Verfahrens möchte ich mich nicht dazu äußern."

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