Nach Aktenzeichen XY Festnahme im Fall der versuchten Tötung eines 35-jährigen Mannes in Osburg

Trier/Osburg · Gegen ihn liegt dringender Verdacht wegen versuchten Mordes vor. Deshalb sitzt laut Staatsanwaltschaft Trier seit Dienstag ein 54-Jähriger aus Osburg in Haft. Der Fall wurde auch in der Fernsehsendung Aktenzeichen XY aufgegriffen.

Nach Aktenzeichen XY: Festnahme im Fall der versuchten Tötung eines 35-jährigen Mannes in Osburg
Foto: dpa/Oliver Berg

Er soll in der Nacht auf den 12. August 2017 mit einem Gewehr durch ein mit einem Rollladen geschlossenes Fenster in ein Wohnhaus geschossen haben. Deshalb wurde am Dienstag ein 54-jähriger Osburger festgenommen.

Der Beschuldigte wurde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Trier vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten Mordes und des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe erlassen.

Es handelt sich um einen 54-jährigen Mann aus der Nachbarschaft des Beschuldigten, der bereits erheblich vorbestraft ist. Gegen ihn besteht nach den bisher igen Ermittlungen der dringende Tatverdacht, aus kurzer Distanz einen Schuss mit einer abgesägten Schrotflinte abgegeben zu haben.

Die Schrotladung durchschlug sowohl den Rollladen als auch die Fensterscheibe und drang in die gegenüberliegende Wand ein.

Das Opfer, das sich zum Tatzeitpunkt schlafend auf der unmittelbar unter dem Fenster stehenden Wohnzimmercouch befand, wurde nicht getroffen.

Die Staatsanwaltschaft hält es aufgrund der bisherigen Erkenntnisse jedoch für wahrscheinlich, dass der Schuss dem 35-Jährigen galt und der Beschuldigte bei Schussabgabe zumindest billigend in Kauf nahm, den völlig arglosen Mann tödlich zu treffen.

Als Tatmotiv kommt nach vorläufiger Bewertung ein vorangegangener Streit zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer in Betracht.

Mit dem Fall waren Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Trier im Januar 2019 in der Sendung Aktenzeichen XY an die Öffentlichkeit gegangen.

Die Ermittlung des Tatverdächtigen geht nicht unmittelbar auf Hinweise aus der Sendung zurück, sondern auf andere Erkenntnisse, die im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen erlangt wurden. Gleichwohl war die Ausstrahlung des Falles in der Sendung nach erster Bewertung für die weiteren Ermittlungen hilfreich.

Einzelheiten können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht mitgeteilt werden.

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