Finanzämter erstatten Pendlern automatisch Steuern

Koblenz (dpa/lrs) · Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pendlerpauschale erstatten die rheinland-pfälzischen Finanzämter den Pendlern automatisch die zu viel gezahlten Steuern.

Kein Bürger müsse dazu Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erheben, da dieser für 2007 ohnehin vorläufig gewesen seien, teilte die Oberfinanzdirektion Koblenz am Mittwoch mit. In den meisten Fällen könnten die Pendler bis Ende März 2009 mit einer Rückerstattung rechnen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag in Karlsruhe die weitgehende Kürzung der alten Pauschale für verfassungswidrig erklärt.

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