Finanzausgleich als Schwarzer-Peter-Spiel

Mainz · Der Bund, das Land und die Kommunen schieben riesige Schuldenberge vor sich her. Angesichts leerer Kassen wird darum gerungen, wie die Einnahmen im komplexen Finanzgeflecht möglichst gerecht verteilt werden können. Eine Hand zeigt dabei auf die andere.

Mainz. Häufig kommen Gerichte ins Spiel, wenn die Politik nicht mehr weiter weiß oder sich die Parteien beharken. So ist es auch im Fall des kommunalen Finanzausgleichs. Seit Jahren beklagt die oppositionelle CDU, die Kommunen würden vom Land finanziell im Stich gelassen. Die lange alleine und nun mit den Grünen regierende SPD weist das stets zurück und führt etwa den kommunalen Entschuldungsfonds an, mit dessen Hilfe die Kommunen einen großen Teil ihrer Kassenkredite loswerden können.
Ob das Land zumindest im Jahr 2007 dem Kreis Neuwied zu geringe Schlüsselzuweisungen zukommen ließ, darum geht es in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH). Aber das für Januar erwartete Urteil hat grundlegenden Charakter: Käme der VGH zu dem Schluss, dass das zugrundeliegende Gesetz verfassungswidrig ist und das Land 2007 zu wenig gezahlt hat, beträfe das automatisch auch die nachfolgenden Jahre.
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm hat sich am Montagabend zu einer vorsorglichen Klage gegen das Land entschlossen und befindet sich damit in bester Gesellschaft. Insgesamt elf Kreise im Land machen das, zwei wollen noch, zwei überlegen. Bereits im Sommer ist der Kreis Trier-Saarburg aktiv geworden, der Kreis Bernkastel-Wittlich ebenfalls.
Es geht darum, einen rechtlichen Anspruch zu haben und nicht auf den guten Willen des Landes angewiesen zu sein, wenn das VGH-Urteil entsprechend positiv ausfällt und rückwirkende Zahlungen des Landes zu erwarten sind. Der Landkreis Vulkaneifel klagt nicht und hofft darauf, dass das Land in diesem Fall eine Zusage des früheren Innenministers Karl Peter Bruch (SPD) einhalten und rückwirkend zahlen wird.
"Wir wollen das jetzt wissen", sagt der Trier-Saarburger Landrat Günther Schartz, zugleich Vorsitzender des Finanzausschusses des Landkreistages. Die Zuweisungen des Landes blieben seit Jahren "weit hinter den Ausgaben der Kreise hängen". Die erforderliche Quote von 50 Prozent werde nicht annähernd erreicht. Um sein Recht zu wahren, nimmt der Kreis in Kauf, dass er bei den Kosten für die Klage von rund 27 000 Euro bis zum VGH-Urteil in Vorlage treten muss. Während sich Aloysius Söhngen, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes, vom VGH "objektive Kriterien" erhofft, an denen sich das Land messen lassen muss, bleibt die Landesregierung gelassen und verweist auf ein beauftragtes Gutachten bei Professor Wolfgang Scherf von der Uni Gießen. Dessen Einschätzung lautet, die kreisangehörigen Gemeinden müssten mehr zahlen, damit die Kreise ihre Aufgaben erfüllen könnten. Das Land reicht den Schwarzen Peter aber auch gerne an den Bund weiter. Finanzminister Carsten Kühl hat bereits im Januar angekündigt, man werde notfalls das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die generelle Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen prüfen zu lassen.Extra

Die Schlüsselzuweisung ist ein Mittel der Gemeindefinanzierung: Beim kommunalen Finanzausgleich stellt sie die wichtigste Position dar. Die Schlüsselzuweisung ist eine zweckfreie Zuweisung zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes. Die finanzielle Unterstützung der Gemeinden durch ein Land ist geregelt im jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz oder Finanzausgleichsgesetz. Die Höhe der jeweiligen Unterstützung einer Gemeinde wird durch Ausgangsmesszahlen in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl ermittelt. Dabei zählen nur Hauptwohnsitze. Quelle: Wikipedia

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