Chronologie Wie der flüchtige Abschiebehäftling Hicham B. die Behörden narrte

Mainz/Alzey/Trier · Nach wie vor ist Hicham B. auf der Flucht. Behörden stürzte er in ein größeres Chaos als bislang bekannt. Er floh mehrfach aus Anstalten, nutzte mehrere Namen - und war gewaltbereit.

 «Meldung als Asylsuchender» ist am 17.07.2014 in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAE) in Zirndorf auf einer Meldebescheinigung für Asylsuchende zu lesen. (Symbolbild)

«Meldung als Asylsuchender» ist am 17.07.2014 in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (ZAE) in Zirndorf auf einer Meldebescheinigung für Asylsuchende zu lesen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Daniel Karmann

48 Tage lang befindet sich Hicham B. bereits auf der Flucht. Der Abschiebehäftling entkam im Oktober während eines Fußballspiels aus einer psychiatrischen Anstalt in Alzey über einen Zaun. Pikant an dem Fall: Der Marokkaner soll Wochen zuvor gegenüber Mithörern gedroht haben, er bringe sich um und reiße andere Menschen mit in den Tod, falls er Deutschland verlassen müsste.

Recherchen des Volksfreunds zeigen nun, welches Chaos der Marokkaner für sämtliche Behörden auslöste. Mehrfach floh Hicham B. ins Ausland, stellte mehrere Asylanträge, nutzte Alias-Namen, übte Gewalt unter Alkoholeinfluss aus und entkam bereits vor seiner Flucht aus Alzey aus zwei Psychiatrien.

Als Problem entpuppte sich der Mann früh, der am 22. Juli 2016 in Deutschland einreiste, Tage später einen Asylantrag stellte und nach TV-Informationen über Trier und Ingelheim nach Diez geschickt wurde. Das Integrationsministerium und der Kreis Mayen-Koblenz bestätigen auf Anfrage des TV, dass Hicham B. erstmals ab dem 17. Oktober 2016 untergetaucht war. Soweit bisher bekannt, habe er sich zunächst zeitweise in Frankreich aufgehalten und dort einen Asylantrag gestellt. Frankreich stellte daraufhin im Februar ein Ersuchen, ihn wieder nach Deutschland zurückzuführen. Erneut sei Hicham B. geflüchtet und über nicht bekannte Wege nach Dänemark gelangt, wo er erneut einen Asylantrag gestellt habe. Gleiches Spiel, gleiches Lied: Die Dänen wollten Hicham B. nach Deutschland überstellen, erneut entkam der Marokkaner, landete in Deutschland und stellte am 10. November in der Erstaufnahmeeinrichtung von Hamburg einen neuen Asylantrag, ehe er nach Diez verwiesen wurde. Was er in den Ländern gesucht habe, sei unbekannt, teilen Ministerium und der Kreis mit, der darauf hinweist, mit der Ausländerbehörde erst seit dem 10. August 2017 für Hicham B. zuständig gewesen zu sein. Auch in Finnland stellte der Abschiebehäftling im Frühjahr 2017 einen Asylantrag, wurde danach aber nach Deutschland überstellt. Die Behörden bestätigen auch, dass Hicham B. mehrere Alias-Namen nutzte. Bis zu sechs sollen es nach TV-Informationen gewesen sein, bei denen er sich mal als Algerier, mal als Marokkaner ausgab.

Geflohen nach Finnland war er aus einer psychiatrischen Anstalt in Klingenmünster, wo er wegen Alkoholproblemen behandelt wurde, bestätigt das Ministerium. Dort sei er am 10. Februar über den Zaun geflohen. Ebenso sei Hicham B. am 1. September um 19.02 Uhr auch aus der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach getürmt, in die er am selben Tag um 1.13 Uhr eingeliefert worden sei, heißt es auf Anfrage. Ein Sprecher der Anstalt teilt mit, zwei Mitarbeiter hätten versucht, Hicham B. vom Bleiben zu überzeugen, mussten ihn aber gewähren lassen. Die Polizei sei unmittelbar eingeschaltet worden und habe den Patienten am 3. September in Gewahrsam genommen. Die Ausländerbehörde des Kreises, so teilt das Ministerium auf TV-Anfrage mit, habe während der Unterbringung keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen veranlassen können. Eine Rechtsgrundlage habe gefehlt, Hicham B. sei noch nicht „bestandkräftig ausreisepflichtig“ gewesen. Die Behandlung sei danach nicht fortgesetzt worden, „wegen der fehlenden Mitwirkung und mangelnden Einsicht des Hicham B. bezüglich der Behandlungsbedürftigkeit“ und trotz Verdachts auf eine Suchterkrankung.

Unter Alkoholeinfluss sei Hicham B. verbal und körperlich aggressiv geworden, habe unter Polizeigewahrsam zu Suizidversuchen geneigt, Selbst- und Fremdgefährdung in Kauf genommen, bestätigt das Ministerium. In seiner Asylunterkunft soll Hicham B.  andere Häftlinge mit dem Messer bedroht, Polizisten verletzt, medizinische Kräfte bespuckt haben. 50 Anzeigen wegen Straftaten sammelte er.

Das Ministerium betont: Man habe nach Start der Zuständigkeit der Ausländerbehörde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf eine zeitnahe Entscheidung über den Asylantrag von Hicham B. gedrängt. Am 6. September wurde er in Trier angehört. Die Ablehnung des Asylantrags sei am 28. September bestandskräftig geworden. Am gleichen Abend habe die Ausländerbehörde über Dritte von der Drohung erfahren, Hicham B. wolle sich einer Abschiebung durch Suizid entziehen und dabei „auch andere mitnehmen“. Unmittelbar habe man mit dem Entwurf des Antrags auf Abschiebungshaft begonnen, in der Hicham B. vom 10. Oktober an saß. Wie die Geschichte dann weitergeht, ist bereits bekannt. Hicham B. steckte in seiner Zelle eine Matratze in Brand, kam mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus und landete über die Uniklinik Mainz in Alzey, wo die Ausländerbehörde des Kreises einen privaten Sicherheitsdienst beauftragte, Hicham B. zu überwachen. Den Kräften war es wiederum bei der Flucht nicht erlaubt, den Marokkaner zu stoppen.

Das Land reagierte auf die Ereignisse, indem Abschiebehäftlinge, die in Kliniken oder Anstalten verlegt werden, künftig von der Polizei bewacht werden. Die Sicherheitsbedingungen im Abschiebegefängnis Ingelheim werden verschärft. Und wer trägt die Verantwortung im Fall Hicham B.? Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) antwortet auf TV-Anfrage: „Es sind sehr viele unterschiedliche Akteurinnen und Akteure am Prozess beteiligt. Es ist jetzt nicht wichtig die Schuldfrage zu klären, sondern wir sehen nach vorne und finden es wichtig dass wir mit allen Beteiligten eine Lösung gefunden haben um solche Ausbrüche in Zukunft zu vermeiden.“

Geklärt ist nach Angaben des Ministeriums seit dem 21. November die Herkunft des Abschiebehäftlings: Er ist Marokkaner. Bei der Fahndung spielt das aber kaum eine Rolle, wie das Land mitteilt. Gefahndet werde nach Hicham B. unter allen bekannten Personalien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort