Flugplatz Bitburg: Der Weg in die Zukunft ist versperrt

Bitburg · Jahrelang sollte in Bitburg ein Flughafen entstehen. Inzwischen wollen Bund, Land und Lokalpolitiker dort lieber einen Energie- und Gewerbepark. Doch scheint beides derzeit unerreichbar zu sein. Denn die Situation ist verfahren.

 Für welche Nutzung sich die Tore am Flugplatz Bitburg einmal öffnen werden bleibt unklar. TV-Foto: Klaus Kimmling

Für welche Nutzung sich die Tore am Flugplatz Bitburg einmal öffnen werden bleibt unklar. TV-Foto: Klaus Kimmling

Trotz aller Proteste, trotz der jährlichen Verluste und trotz des ausbleibenden Erfolgs gab es für den Flugplatz Bitburg 18 Jahre lang das gleiche große Ziel: Er sollte zu einem richtigen Flughafen werden. Zuletzt hat sich der luxemburgische Projektentwickler Frank Lamparski an diesem Ziel die Zähne ausgebissen. Rund zwei Jahre Zeit hatten ihm der Eifelkreis Bitburg-Prüm und die Stadt Bitburg gegeben, um einen prüfbaren Businessplan anzufertigen und Investorengeld vorzuweisen. Beides gelang ihm nicht. Zwei Fristen verstrichen. Und das Projekt starb. So jedenfalls sah es aus.
Denn inzwischen gibt es für den Flugplatz Bitburg ein neues Ziel. Und zwar mit breitem Konsens. Bund, Land und die betroffenen Südeifel-Kommunen haben sich in einer Lenkungsgruppe darauf geeinigt, das Areal in einen Energie- und Gewerbepark verwandeln zu wollen. Alleine: Sie können es nicht. Denn obwohl der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben das 195 Hektar große Gelände gehört, kann sie damit nicht tun, was sie möchte. Sie hat es der Flugplatz GmbH zur Nutzung überlassen, deren Ziel es seit jeher ist, das Gelände in einen Flughafen zu verwandeln. Und dieses Ziel ist auch planerisch festgehalten. Und solange das so ist, darf dort nichts anderes gemacht werden. Um das zu ändern, müsste Lamparski, dem seit 2010 rund 40 Prozent der Flugplatz GmbH gehören, den Weg freigeben (siehe Extra). Doch das hat er nicht vor. Denn er gibt an, neue Investoren zu haben, und will mit ihnen sein Projekt Bitburg Airport umsetzen.
Während Aufsichtsratschef Michael Billen nach wie vor 100-prozentig hinter den Flughafenplänen steht und sich darüber ärgert, dass die Lenkungsgruppe, "die Rechtslage ignoriert", hat sich Landrat Joachim Streit inzwischen von der Fliegerei abgewandt. Ebenso wie sein Kreistag Bitburg-Prüm, der den Landrat ermächtigt hat, die kreiseigenen GmbH-Anteile (38 Prozent) Ende 2013 zu kündigen. Der Bitburger Stadtrat wird am 28. Juni über die Kündigung seiner Anteile (16 Prozent) entscheiden.
Und wie es am Flugplatz weitergeht, lässt sich nur spekulieren. Landrat Streit rechnet damit, dass die "normative Kraft des Faktischen" das Problem löst. Denn gestern wurde ein Jahresfehlbetrag von 120 000 Euro beschlossen. Und mehr als die Hälfte dieser Verluste muss Lamparski tragen. "Wer will das dauerhaft stemmen?", fragt Streit. In dieser Variante wäre Lamparski aus finanziellen Gründen also irgendwann zum Aufgeben gezwungen.
Ganz anders sähe es aus, wenn er tatsächlich Investoren hätte, die mit ihm sein Projekt Bitburg Airport umsetzen wollen. Dann könnte er die Verluste der GmbH decken. Ob er allerdings tatsächlich einen Flughafen entwickeln könnte, ist die andere Frage. Denn dazu müsste der Bund, der inzwischen keinen Flughafen mehr will, ihm zunächst Rollbahn & Co. verkaufen. Und das Vorkaufsrecht, das der Bund Lamparski eingeräumt hatte, gilt seit Februar nicht mehr.
Eine weitere vorstellbare Variante ist, dass der Bund versucht, sich aus dem Vertrag mit der GmbH herauszuklagen. Ausgang ungewiss. Womöglich könnte Lamparski auch versuchen, sich den Austritt aus der GmbH versilbern zu lassen. Allerdings sind die Preise der GmbH-Anteile festgelegt und nicht verhandelbar. Auch ist fraglich, ob zu diesem Zweck Steuergeld eingesetzt werden dürfte. Fest steht: Weder einen Flughafen noch einen Energiepark wird es in naher Zukunft geben. Doch das kennen die Bitburger ja schon.Extra

Solange es die Flugplatz GmbH gibt, deren Geschäftsziel der Ausbau eines Flughafens ist, solange dies als Planungsziel für den Flugplatz festgeschrieben ist und solange es eine Fluggenehmigung gibt, kann niemand anders die 195 Hektar große Flugbetriebsfläche überplanen und nutzen. Um die Satzung und das Geschäftsziel der GmbH zu ändern, den Vertrag mit dem Bund zu kündigen, die GmbH aufzulösen oder die Fluggenehmigung zurückzugeben, müssten mindestens 75 Prozent der Gesellschafter zustimmen. Da der Projektentwickler Frank Lamparski rund 40 Prozent der GmbH besitzt, kann er all dies verhindern. Der Vertrag, mit dem der Bund der Flugplatz GmbH die Nutzungsrechte übertragen hat, ist auch nicht so ohne Weiteres kündbar. Während die GmbH den aus dem Jahr 1994 stammenden und niemals aktualisierten Vertrag mit nur sechs Monaten Frist sofort kündigen könnte, weil "der Flugplatz entgegen den Erwartungen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann", ist der Bund dazu nur berechtigt, wenn die GmbH Pflichten verletzt - zum Beispiel, die laufenden Kosten nicht zahlt oder Konkurs anmeldet.

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