Freiwillig oder gezwungen?

TRIER. Fünf Jahre Haft oder Freispruch - dazwischen liegen Welten. Welten, die zeigen, warum Richter nicht unbedingt um ihren Beruf zu beneiden sind. Richter und Schöffen der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier müssen sich im Wittlicher Menschenhandel-Prozess zwischen diesen Extremen entscheiden.

Hat es in der Wittlicher Diskothek "Chic" Menschenhandel, Zuhälterei und die Ausbeutung von Prostituierten gegeben oder haben sechs junge Litauerinnen dort völlig freiwillig ihren Körper angeboten? Um diese zentrale Frage drehen sich am Montag die Plädoyers vor dem Landgericht. Für Staatsanwältin Straten sowie drei Anwältinnen der sechs als Nebenklägerinnen auftretenden Prostituierten hat die umfangreiche Beweisaufnahme - seit Oktober 2003 wird verhandelt - die Vorwürfe der Anklage voll bestätigt. Sechsfachen schweren Menschenhandel und Zuhälterei, vierfachen Menschenhandel und zwei Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung wirft Straten dem Litauer V. vor. Schwerer Menschenhandel, weil er die Frauen "gewerbsmäßig" angeworben und in Deutschland zur Prostitution gezwungen haben soll. Des so genannten "einfachen" Menschenhandels wird er beschuldigt, weil vier der zur Prostitution gezwungenen Frauen jünger als 21 Jahre alt waren. Vorwürfe, die die Staatsanwältin auch bei Karin S. als Mittäterin als bewiesen ansieht. Sie hatte den jungen Frauen die Räume über der Diskothek zur Verfügung gestellt - gegen 60 Prozent von deren Einnahmen. Deshalb hält ihr die Staatsanwältin zudem auch vor, sie habe sich an den Prostituierten bereichert. Auch S‘. Tochter, Betreiberin des "Chic", soll von dem Bordellbetrieb gewusst und als Wirtin auch davon profitiert haben. Stratens Forderung: Fünf Jahre Haft für V., drei Jahre für Karin S. und ein Jahr Haft auf Bewährung für deren Tochter. Ein Plädoyer, das V.s Verteidiger Paul Greinert regelrecht auf die Palme bringt. "Je schlechter die Beweise der Staatsanwaltschaft, desto höher die Strafanträge", wettert er und wirft Straten vor, jegliche Ermittlungen zu Gunsten der Angeklagten unterlassen zu haben. Die ganze Klage stütze sich nur auf Zeugenaussagen der Prostituierten. Es gebe "keinen einzigen handfesten Beweis" dafür, dass diese zur Prostitution gezwungen worden seien. Für die Vorwürfe des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution müsse es Freisprüche geben. Die Litauerinnen, sagt auch K.s Anwalt Erhard Zimmer, seien nicht zur Prostitution gezwungen worden, sondern: "Ihre Gier nach Euros hat sie nach Deutschland getrieben." Alles andere lasse sich nicht beweisen. Freispruch fordert Zimmer für K., und Freispruch fordert schließlich auch Anwältin Kathrin Munsch für die junge, ehemalige Wirtin, die doch nur "eine ganz normale Disko" betrieben habe. Menschenhandel oder nicht? Eine Woche haben Richter und Schöffen Zeit, sich ein Urteil zu bilden. Am Montag, 2. Februar, soll es um 11 Uhr verkündet werden.

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