"Friseurinnen lernen länger"

Die Retter quer durch die Republik verfolgen gespannt den Fall aus der Eifelstadt Mayen: Hat die fristlose Kündigung eines Rettungsassistenten Bestand, der nach der Meinung des Arbeitgebers mehr für seine Patienten getan hat, als er eigentlich darf?

Mayen. Das Urteil, das eventuell noch in diesem Jahr fällt, würde eine große Signalwirkung haben, glaubt Bernhard Gliwitzky, Zweiter Vorsitzender des Berufsverbandes Rettungsdienst. Schließlich "sind Rettungsassistenten wegen fehlender klaren politischen Richtlinien dauernd dem Konflikt ausgesetzt", was sie tun dürfen und was nicht.

Konkret geht es um den Arbeitsrechtsstreit zwischen einem 42-jährigen Rettungsassistenten und der Rettungsdienst-Rhein-Mosel-Eifel GmbH des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Mayen: Die setzte den dreifachen Vater vor die Tür mit der Begründung, dass er in drei Fällen Medikamente verabreicht habe, ohne den Notarzt hinzuzuziehen.

Die Patienten bedankten sich zwar für die gute Hilfe, der Arbeitgeber wirft ihm aber vor, gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Weil beim ersten Gerichtstermin am Freitag beide Parteien bei ihrem Standpunkt blieben, muss sich nun im November eine Kammer des Koblenzer Arbeitsgerichts mit dem Fall beschäftigen.

In Mayen hatte Arbeitsrichter Günter Knispel wiederholt eine Einigung angeregt, zu der eine Rücknahme der Kündigung - die fristlose Entlassung könnte schließlich eventuell gar keinen Bestand haben - und auch eine Weiterbeschäftigung gehören würden. Dies lehnten Stefan Wittenberger, Prozessbevollmächtigter des Arbeitgebers, und auch Bernhard Schneider, Geschäftsführer der GmbH, jedoch kategorisch ab.

"Ich übe den Beruf aus Überzeugung aus und will weiter arbeiten", sagte der Rettungsassistent. Wittenberger sprach sich aber gegen die Weiterbeschäftigung aus, da der Entlassene nach dem ersten Vorfall und einer Abmahnung "nichts an seinem Verhalten geändert hat" und nicht einsichtig sei. Er habe auch kein Verständnis dafür, dass bei dem Rechtsstreit eine berufspolitische Debatte einfließe. Im Gegensatz zu den Ausführungen des gegnerischen Anwalts sei klar geregelt, was die Rettungsassistenten tun dürfen und was nicht. Außerdem "haben sie nur eine zwei-, Friseurinnen zum Beispiel aber eine dreijährige Ausbildung". Michael Heuchemer, der Anwalt des Rettungsassistenten, sagte: Hätte sein Mandant nicht so gehandelt wie geschehen, "hätte er sich vielleicht strafbar gemacht". Heuchemer ist optimistisch, den Fall zu gewinnen.

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