EU-Führerschein Stichtag: Diese Jahrgänge müssen bald ihren Führerschein umtauschen
Jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Dies geschieht gestaffelt bis 2033. Die aktuelle Frist endet bald. Mehr dazu hier.
Die dritte EU-Führerscheinrichtlinie verlangt, dass alle Fürerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Der Umtausch älterer Führerscheine in den neuen EU-Führerschein soll sicherstellen, dass alle in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine einheitlich und fälschungssicher sind. Das betrifft neben Pkw-Führerscheinen auch die für Motorräder.
Wann endet die aktuelle Frist?
Die aktuelle Frist endet am 19. Januar 2024. Bis zu diesem Datum müssen Inhaber eines Führerscheins mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen.
Wo wird der Führerschein umgetauscht und was wird gebraucht?
Für den Tausch ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnorts des Führerscheininhabers zuständig. Für den Umtausch wird ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Zusätzlich wird eine Gebühr von 25 Euro fällig. Eine erneute Prüfung oder ärztliche Untersuchung ist mit der Prozedur nicht verbunden. Hierbei handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit.
Sind die Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausstellte, sowie die aktuelle nicht die gleiche, wird es etwas komplizierter. In dem Fall wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglichen Behörde benötigt. Diese kann per Post, telefonisch oder online beantragt und der aktuellen Fahrerlaubnisbehörde zugeschickt werden.
Was passiert wenn ich die Frist verstreichen lasse?
Wer nach Ablauf der Frist noch seinen alten Führerschein besitzt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
Was ändert sich mit dem neuen Führerschein?
Der neue Führerschein ist im Gegensatz zu denen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt gültig. Er verliert nach 15 Jahren seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden, ähnlich wie Personalausweis oder Reisepass. Durch die regelmäßige Aktualisierung der personenbezogenen Daten und des Fotos soll der Führerschein fälschungssicherer werden.