Führungszeugnis soll Kinder im Verein vor Missbrauch schützen

Trier · Eine neue Regelung soll verhindern, dass Kinder in Vereinen sexuell missbraucht werden. Übungsleiter, Trainer und Betreuer werden aufgefordert, Führungszeugnisse vorzulegen. Während die einen dies begrüßen, klagen andere über den bürokratischen Aufwand und fühlen sich unter Generalverdacht gestellt.

Abschrecken soll die Regelung. Und vor allem soll sie verhindern, dass Kinder im Jugendheim, beim Fußballtraining, in der Bambini-Feuerwehr oder im Zeltlager in die Hände von Pädophilen geraten.

Landesweit wird derzeit Paragraf 72a des Sozialgesetzbuches in die Praxis umgesetzt. Das bedeutet: Wer in der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, muss mit einem makellosen Führungszeugnis nachweisen, dass er nicht wegen sexuellen Missbrauchs oder ähnlicher Taten vorbestraft ist. Wer das nicht tut, darf beispielsweise Kindergruppen nicht alleine betreuen. Träger, die nicht mitmachen, erhalten keine öffentlichen Zuschüsse mehr.

Das Landesjugendamt empfiehlt aber auch allen Vereinen, die mit Kindern zu tun haben, sich freiwillig anzuschließen. Hunderte Feuerwehren, Sport-, Musik-, Karnevals- oder Kulturvereine der Region wurden angeschrieben, informiert und aufgefordert mitzumachen.

Welchen Aufwand dies bedeutet, zeigt das Beispiel der Jugendfeuerwehren im Kreis Bernkastel-Wittlich. Jugendwart Patrick Rensch schätzt, dass die zuständigen Kommunen für die Betreuer der 83 Jugendwehren etwa 500 Führungszeugnisse beantragen müssen. Der Postsportverein Trier hat rund 150 Übungsleiter angeschrieben und um die Vorlage des Zeugnisses gebeten. "Das war ein großer Aufwand, aber bis auf wenige Fälle wurde es positiv aufgenommen", sagt Geschäftsführerin Hiltrud Schilz.

Der Landessportbund, der rund 6000 rheinland-pfälzische Sportvereine betreut, berichtet allerdings, dass etwa ein Drittel der Vereine sich sträubt. Der Unmut resultiert nicht nur aus dem hohen Verwaltungsaufwand. "Das ist ein hochsensibles Thema, und Vereine leben ja auch von dem familiären Flair", sagt der zuständige Referent Oliver Kalb. So mancher fühle sich unter Generalverdacht gestellt. "Der Gesetzgeber hat sich auf das Führungszeugnis eingeschossen und suggeriert, es sei ein Allheilmittel", sagt Kalb. Doch sei es nur ein Kinderschutzinstrument von vielen. So sehen dies auch die Jugendämter. "Es ist ein mögliches Mittel, um Missbrauch einzudämmen, jedoch bedarf es auch der weiteren Aufklärung und des Muts hinzuschauen", heißt es aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm.

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