"Für den Polizeidienst verbrannt"

TRIER. Darf ein Polizist, der jahrelang Haschisch geraucht hat und deshalb schon zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, weiter im Dienst bleiben? Mit dieser Fragebeschäftigt sich derzeit das Trierer Verwaltungsgericht.

Einmal ist Jürgen Müller (Name geändert) für seinen Fehltritt schon bestraft worden. Ein rheinland-pfälzisches Gericht verurteilte den 29-Jährigen im vergangenen Jahr wegen Kaufs und Besitzes von Drogen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Das dicke End droht dem jungen Polizeimeister aber noch: Setzt sein Arbeitgeber, der Bundesgrenzschutz (BGS), sich durch, ist Jürgen Müller demnächst auch noch seinen Beamten-Job los. "Die Allgemeinheit würde nicht verstehen, wenn Müller weiter beschäftigt würde", argumentierte der BGS-Justiziar in der gestrigen Verhandlung vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Immerhin habe der Polizeimeister eine "beispielslose Drogenkarriere" vorzuweisen. Seit 1995 habe Müller Rauschgift konsumiert, bis die Sache vor zwei Jahren aufgeflogen sei. "So etwas ist nicht mehr hinnehmbar, gerade wo der Bundesgrenzschutz etwa an Grenzen oder Flughäfen auch für die Drogenbekämpfung zuständig ist." Müllers Anwalt hofft dagegen auf mildernde Umstände. Der Polizeimeister sei vor Jahren gegen seinen Willen aus Nordrhein-Westfalen nach Rheinland-Pfalz versetzt worden. "Er wurde aus seinem Umfeld herausgerissen, hatte zunächst Probleme, Anschluss zu finden und geriet schließlich an die falschen Freunde." Seit "die Sache" vor zwei Jahren aufgeflogen sei, "ist Müller drogenfrei, das Kapitel beendet", sagt sein Anwalt. Der 29-Jährige habe einen neuen Freundeskreis, die Vorgesetzten stünden hinter ihm, seine dienstlichen Leistungen seien hervorragend. Resümee: "Schon ein ernstes Vergehen. Aber das Vertrauen der Allgemeinheit ist nicht so erschüttert, dass Jürgen Müller nicht doch noch eine Chance verdient hätte." Das sieht der BGS-Justitiar wie gesagt völlig anders. Sein Fazit: "Vertrauen zerstört, für den Polizeidienst verbrannt."Urteil am Freitag

Jürgen Müller selbst gibt sich reumütig: "Mein Verhalten war eines Polizeibeamten nicht würdig. Ich versuche, auf dem Pfad der Tugend zu bleiben." Dass sich die Vierte Kammer des Trierer Verwaltungsgerichts unter Präsident Michael Zimmer davon beeindrucken lässt, gilt als wenig wahrscheinlich. Das Urteil fällt am Freitag. Dann dürfte Jürgen Müller seinen Grenzschützer-Job los sein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort