Für Mord-Auftrag acht Jahre Gefängnis

Mainz/Trier. Zu acht Jahren Gefängnis wegen Anstiftung zum Mord an ihrem Ehemann hat das Mainzer Schwurgericht gestern eine 41-Jährige aus dem Raum Leverkusen verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Kauffrau im Oktober 2000 in Trier für 7500 Euro einen Auftragsmörder angeworben hat.

Das Landgericht in Trier hatte die Kauffrau im Juli 2002 nach mehr als 40 Verhandlungstagen wegen Anstiftung zum Totschlag zu sechs Jahren Haft verurteilt. Mordmerkmale wie Heimtücke oder Habgier verneinte es. Gegen das Urteil legte die Trierer Staatsanwaltschaft mit Erfolg Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil im Juli 2003 auf, weil es Rechtsfehler sah. Deswegen musste in Mainz erneut verhandelt werden. Am ersten Prozesstag hatte die Frau unter Tränen erklärt, sie habe das Leben mit ihrem krankhaft geizigen Mann nicht mehr aushalten können. Nach eigenen Angaben schickte sie den Chemiefacharbeiter nach Kiew, angeblich um wichtige Papiere für sie abzuholen. Als Anreiz versprach sie ihm 3400 Mark. In Kiew erwartete ihn der "Killer", fuhr mit ihm in eine Seitenstraße und schoss ihm zweimal in den Kopf. Das schwerverletzte Opfer konnte sich in ein nahegelegenes Krematorium flüchten. Die Mainzer Kammer sah den niederen Beweggrund der Habgier bei der Angeklagten gegeben. Weil der Auftragsmörder wegen der in Aussicht gestellten Prämie aus Gewinnsucht gehandelt habe, müsse dieses Mordmotiv auch seiner Anstifterin zugerechnet werden. Heimtücke in Form der Arglosigkeit des Opfers konnten die Richter nicht feststellen, da der Ehemann im Auto des Auftragsmörders schon misstrauisch geworden war. "Ich merkte, dass irgendetwas gegen mich im Gange war", hatte der 42-Jährige als Zeuge ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, das Verhalten des Chemiearbeiters in der Ehe aber strafmildernd gewertet. "Der unerträgliche Geiz des Mannes rechtfertigt jedoch keinen Mordauftrag!" Der Verteidiger der Kauffrau wollte die Richter dazu bewegen, es bei dem Trierer Strafmaß zu belassen. Kurz vor den Plädoyers hatte sich die Angeklagte schluchzend zu einer Entschuldigung durchgerungen: "Ich bereue, was ich meinem Mann und damit auch meinem Sohn angetan habe!" Der Vorsitzende Richter Rolf-Rainer Nebe nannte diese Einsicht "rein prozesstaktisch". In Bezug auf die Trierer Verhandlung sagte er: "Die Kammer quälte sich über 40 Tage, weil Ihre Anwältin mit Befangenheitsanträgen eine sinnlose Konfliktverteidigung betrieb. Damals hätte die Staatsanwaltschaft einer wesentlich geringeren Strafe zugestimmt!" Nach Informationen unserer Zeitung hätten dies auch drei Jahre sein können.

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