Gebremste Lauscher

MAINZ. (win) Der Große Lauschangriff zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung wird im rheinland-pfälzischen Polizeigesetz (POG) eingeschränkt. Damit reagiert die SPD/FDP-Koalition auf ein Urteil des Verfassungsgerichts.

Bei der Wohnraumüberwachung sollen künftig strengere Vorgaben gelten, um den vom Bundesverfassungsgericht geforderten Schutz eines Kernbereichs im Privatleben zu gewährleisten. Dazu sollen nach einem gestern im Landtag beratenen Gesetzentwurf striktere Überwachungs- und Verwertungsverbote sowie Löschungspflichten in das POG eingebaut werden. Außerdem wird die richterliche Kontrolle verstärkt. An der Großen Lauschangriff zur vorbeugenden Gefahrenabwehr will die Koalition jedoch grundsätzlich festhalten. So soll es auch dabei bleiben, dass die Polizei unmittelbar, aber auch weiterhin zeitversetzt überwachen und auswerten kann. Beim Lauschangriff zur reinen Strafverfolgung hatten die Karlsruher Richter die direkte Auswertung und notfalls Löschung von Informationen vorgegeben. Einen umfassenden Rechtsschutz der Betroffenen soll nach der Mainzer Regelung eine begleitende richterlicher Kontrolle der Überwachungsaktion sicherstellen. In Rheinland-Pfalz gab es seit 1986 insgesamt zehn Wohnraumüberwachungen. Nach Auffassung der Grünen genügt die Änderungen nicht den Karlsruher Vorgaben. Bei Überwachung zur Strafvereitelung oder Strafverfolgung dürfe nicht zweierlei Maß gelten. Die CDU fordert dagegen, die Einsatzmöglichkeiten des Lauschangriffs auch auf Sexualstraftaten oder Brandstiftungen auszuweiten.

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