Gefängnisstrafen für Drogenhändler

Trier. (sey) Die Erste Große Jugendkammer des Landgerichts hat vier Männer und eine Frau wegen Drogenhandels zu Gefängnisstrafen zwischen eineinhalb und vier Jahren verurteilt. Die aus Aachen und Saarbrücken kommenden Angeklagten hatten unter anderem im Raum Trier mit Rauschgift im Kilogramm-Bereich gehandelt.

In zwei Fällen ordnete der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg den sogenannten Verfall von Wertersatz an. Das bedeutet: Bei den Angeklagten sichergestelltes Geld oder Wertgegenstände gehen an die Staatskasse.

Alle Urteile bis auf eines sind rechtskräftig.

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