Tierseuche Achtung Vogelgrippe! Wo Federvieh im Stall bleiben muss

Trier/Saarburg · In Luxemburg wurden tote Wildgänse gefunden, die die Geflügelpest hatten. Auch an der Obermosel muss Geflügel daher jetzt drinnen verweilen.

 Hühner müssen im Stall bleiben.

Hühner müssen im Stall bleiben.

Zwei tote Wildgänse machen Geflügelhaltern in der Großregion derzeit Sorgen – und sie sind der Grund dafür, dass Geflügel in ganz Luxemburg und auch entlang der deutschen Obermosel im Stall bleiben muss. Denn die beiden Tiere, die in der Nähe der luxemburgischen Orte Wintrange und Remich gefunden wurden, hatten die Vogelgrippe – oder präziser die Geflügelpest vom Typ H5N8.

Was ist Vogelgrippe und ist es gefährlich für Menschen?

Das ist eine aus Asien stammende Viruserkrankung zu deren Symptomen bei betroffenen Tieren laut Landesuntersuchungsamt Atemnot, Apathie, Durchfall und Blaufärbung der Haut zählen. Auf den Menschen wurde die Vogelgrippe in Deutschland – anders als in Asien oder Ägypten – laut Robert-Koch-Institut bisher noch nie übertragen. Auch der Verzehr von Fleisch oder Eiern ist nach gründlichem Erhitzen unbedenklich. Für Hühner, Enten, Gänse, Puten, Tauben, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße oder Emus endet eine Ansteckung allerdings meist tödlich. Eingeschleppt wird der Erreger größtenteils von Zugvögeln.

In welchen Orten für Geflügel nun Stallpflicht gilt

Wie Luxemburg hat auch der Kreis Trier-Saarburg eine Stallpflicht und weitere strenge Schutzmaßnahmen angeordnet. Diese gelten für die Orte: Langsur, Oberbillig, Fellerich, Temmels, Wellen, Nittel, Onsdorf, Söst, Köllig, Rehlingen, Wincheringen, Bilzingen, Merzkirchen, Beuren, Kirf, Kreuzweiler, Esingen, Palzem, Helfant und Wehr.

Was Geflügelhalter und Anwohner dieser Gebiete nun beachten müssen

Geflügelhalter müssen sich beim Veterinäramt registrieren und melden, wenn ungewöhnlich viele Tiere verenden. Die Jagd auf Federwild ist in diesem Gebiet untersagt genau wie Geflügelmärkte. Zudem gelten strenge Hygieneregeln. So dürfen die Tiere nicht mehr mit Dach- und Oberflächenwasser getränkt werden, Schuhe sind zu desinfizieren und Fahrzeuge gut zu reinigen. Diese „tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ gilt, bis der Landkreis sie widerruft.

Nicht die ersten Funde von Vogelgrippe in der Großregion

Bereits im September waren in Luxemburg verendete Wildvögel gefunden worden, woraufhin auch in grenznahen deutschen Kreisen die Sicherheitsmaßnahmen verschärft wurden. Mitte November kam die Seuche dann in Rheinland-Pfalz an: An zwei Seen im Westerwaldkreis wurden tote Tiere entdeckt.

Muss man jetzt aufhören, die Vögel im Garten zu füttern?

Aber muss man sich jetzt direkt Gedanken machen, wenn man im Garten einen toten Vogel findet? „Einzelne tote Spatzen oder Amseln im Garten sind kein Grund zur Sorge“, schreibt das Landesuntersuchungsamt (LUA).  Von Singvögeln gehe ohnehin kein besonderes Ansteckungs-Risiko aus. Gartenvögel kann man also ruhig weiter füttern. Allerdings ist es – wie so oft in diesen Zeiten – wichtig, auf Hygiene zu achten und sich die Hände gut zu waschen.

Wenn jedoch viele tote Vögel an einem Ort liegen oder auch große Tiere wie Gänse, Schwäne oder Enten, dann sollte man das Veterinäramt informieren, rät das LUA. Dieses könne dann die Untersuchung einleiten. Und wichtig: Generell sollte man tote Vögel nicht anfassen! Auch bei Hunden oder Katzen gilt es zu verhindern, dass sie mit verendetem Federvieh in Berührung kommen. Die Vierbeiner können zwar nicht selbst erkranken, das Virus jedoch weitertragen, erklärt das Landesuntersuchungsamt, das sich mit Tierseuchen ebenso gut auskennt wie mit Infektionskrankheiten, die dem Menschen zu schaffen machen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort