Geknackte Geldautomaten: Fall muss neu verhandelt werden

Trier · Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichtes gegen vier mutmaßliche Geldautomatenknacker aufgehoben. Es fehlten die Beweise, dass die Männer als Bande gehandelt haben und tatsächlich einen Automaten knacken wollten, heißt es. Der Fall muss nun neu aufgerollt werden.

Trier. Schon die Ermittlungen gegen die vier mutmaßlichen Geldautomatenknacker gestalteten sich schwierig. Die Staatsanwaltschaft Trier ging nach deren Festnahme im November 2011 davon aus, dass ihr ein richtig dicker Fisch ins Netz gegangen ist. Die vier aus Bosnien stammenden Männer sollten für mindestens 16 Automatenaufbrüche in der Region verantwortlich sein. Geschätzter Schaden allein dadurch: über eine Million Euro. Dabei sind die Täter mit brachialer Gewalt vorgegangen, haben die Geldautomaten mit Schweißbrenner und hydraulischem Spreizer geöffnet. Doch den Ermittlern fehlten die Beweise, dass die Festgenommenen auch die Täter waren.
Daher wurden zu Prozessbeginn vor dem Trierer Landgericht im Frühjahr 2012 zunächst nur Geldautomatenaufbrüche in Longkamp und in Reil (beide Bernkastel-Wittlich) angeklagt. Außerdem wurden die Männer wegen eines versuchten Aufbruchs in einer Sparkasse im nordrhein-westfälischen Dülmen-Rorup angeklagt. Dabei wurden sie nach monatelangen Ermittlungen der Wittlicher Kripo festgenommen.
Doch einen Monat nach Beginn platzte der Prozess. Die Staatsanwaltschaft legte plötzlich neue Ermittlungsakten vor, die beweisen sollten, dass die Männer an weiteren Geldautomatenaufbrüchen beteiligt gewesen sein sollen. Weil die Verteidiger der Angeklagten sich nicht imstande sahen, innerhalb kurzer Zeit die Akten zu studieren, wurde der Prozess ausgesetzt und schließlich komplett neu aufgerollt.
Von der ursprünglichen Anklage blieb dann allerdings zum Ende kaum noch was übrig. Mangels Beweisen, dass die vier Männer tatsächlich Geldautomaten in Reil und Longkamp geknackt haben, wurde die Klage in diesen Fällen fallengelassen. Übrig blieb am Ende der Vorwurf, dass sie die Absicht gehabt hätten in Dülmen-Rorup einen Automaten zu knacken. Deswegen wurden sie im Juli 2013 schließlich verurteilt: einer zu sechs Jahren Haft, zwei zu fünf Jahren und einer zu zweieinhalb Jahren.
Doch nun hob der Bundesgerichtshof die Urteile auf. Begründung: Es fehlten zum einen die Beweise, dass die Angeklagten, wie vom Trierer Landgericht angenommen, als Bande gehandelt hätten. Und der Aufbruch des Vorraums der Bank in Dülmen-Rorup könne nicht, wie im Urteil geschehen, als versuchter Automatenaufbruch und Raub gewertet werden, zumal sich die Männer zunächst vom Tatort entfernten. Es handele sich allenfalls um Vorbereitungsmaßnahmen. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall erneut an das Trierer Landgericht. Allerdings muss sich eine andere Strafkammer damit beschäftigen.

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