Geplatzter Deal in CDU-Finanzaffäre

Mainz · Die CDU-Landtagsfraktion hat vor drei Jahren heimlich versucht, sich beim Rechnungshof von ihrer Finanzaffäre freizukaufen. Das hat Fraktionsvize Christian Baldauf im Untreue-Prozess gegen Ex-Parteichef Christoph Böhr zugegeben.

Mainz. Fröhlich, gelassen, bisweilen etwas vorwitzig: Das ist Christian Baldauf, der Sonnyboy der Landespolitik. Vor dem Gerichtssaal schäkert der 46-Jährige mit Pressevertretern. Drinnen plagen ihn dann Gedächtnislücken, obwohl er sich besser erinnern wollte als vor einiger Zeit als Zeuge im Nürburgring-Prozess.Affäre aufgerollt


Das Landgericht Mainz rollt jene Tage auf, als die ganze Finanzaffäre der CDU ins Rollen kam. Baldauf spielt dabei eine Hauptrolle. Er war damals, im Mai 2006, zum Fraktionschef avanciert und wurde später auch Parteichef. Beides als Nachfolger von Christoph Böhr. Eine Übergabe habe es nicht gegeben, erzählt der Zeuge. "Ich bin in ein leeres Zimmer gekommen. Andere auch."
Schon sehr bald wurde Baldauf klar, wie es finanziell um die Union bestellt war. Rechnungen und Mahnungen schlugen auf, das Konto war im Minus, die Landesbank versagte ihre Unterstützung. Baldauf beziffert die Summe der Verbindlichkeiten auf 300 000 bis 350 000 Euro. "Ich kam mir vor wie ein Sanierer." Es sei fortan strikt gespart worden, bei Foren, bei der Öffentlichkeitsarbeit, beim Personal.Fehlende Belege


Richtig heikel wurde es aber erst, als der Rechnungshof die Rechnungslegung der Fraktion 2005/2006 verlangte. Es begann die Misere, die schließlich zum Prozess vor dem Landgericht Mainz führte. Denn 386 000 Euro, die von der Fraktion für Beratungsleistungen an die Agentur C4 geflossen waren, konnten nicht belegt werden. Das Gericht untersucht den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung. Das Geld soll für den Wahlkampf 2006 statt für Fraktionsarbeit ausgegeben worden sein.
"Wir wollten uns das nicht zu eigen machen", erzählt der Pfälzer und meint damit wohl eher, dass man mit den Vorgängen nichts zu tun haben wollte. Von Christoph Böhr und Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, der ebenfalls vor Gericht steht, wurde Aufklärung verlangt, dann alles zum Rechnungshof weitergeleitet. Als sich die Ereignisse zuspitzten, informierte Baldauf die Staatsanwaltschaft.Versuchte Einigung


Das Ende vom Lied ist bekannt: Die CDU-Fraktion zahlte die 386 000 Euro an den Landtag zurück, die Partei 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag.
Nicht bekannt war bislang aber, dass Baldauf und seine Mitstreiter im November 2009 den Versuch unternahmen, sich mit dem Rechnungshof zu einigen. Sie boten an, 128 000 Euro Fraktionsmittel wegen "nicht bestimmungsgemäßer Verwendung" zurückzuzahlen. Im Prüfbericht wäre dann nichts von illegaler Parteienfinanzierung oder Ähnlichem zu lesen gewesen. Ein Schuldeingeständnis sei das aber nicht gewesen, betont der Zeuge.
Es kam nicht zu dem Deal, weil die Prüfbehörde ihn ablehnte. Sylvia Schill, beim Rechnungshof für die Fraktionsprüfungen zuständig, nennt den Grund: Es habe keinen einzigen Hinweis darauf gegeben, dass die Fraktion beraten worden sei, keine Belege, nichts. Nur die Rechnungen.
Was Schill ansonsten berichtet, zieht sich wie ein roter Faden durch den Prozess: "Es gibt eine Grauzone", sagt sie. Praktisch keine Fraktionsprüfung verlaufe ohne Mängel. Die Beamtin präzisiert, die Grauzone entstehe immer dann, wenn Geld für Fraktionsarbeit ausgegeben werde und das der Partei zugute komme.1,2 Millionen Euro Strafe


Das Hauptproblem sei die Öffentlichkeitsarbeit. Und besonders schwierig werde es dann, wenn die Ämter des Fraktions- und Parteichefs wie bei Böhr in Personalunion ausgeübt würden. Dann frage man sich stets: "Wer wurde beraten, der Fraktionschef oder der Spitzenkandidat?"
Anders als das Gericht, das noch zu klären versucht, ob es sich um illegale Parteienfinanzierung handelte, hat die CDU für sich schon im Dezember 2010 ein Urteil gefällt - und deshalb 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag bezahlt. "Sehr kurzfristig" sei das in der Landesgeschäftsstelle vom geschäftsführenden Landesvorstand beschlossen worden, erinnert sich Christian Baldauf. "Ich glaube, das war einvernehmlich."Entscheidende Bedeutung


Kurz zuvor habe die Verfügung der Staatsanwaltschaft vorgelegen, ein Strafverfahren einzuleiten. Und der damalige Generalsekretär Josef Rosenbauer habe erstmals Akten gelesen, die im Untersuchungsausschuss eingegangen waren. Die Anwälte der Angeklagten vermuten dahinter rein politische Gründe, immerhin stand die Landtagswahl vor der Tür. Baldauf streitet das ab.
Für das weitere Verfahren ist der damalige CDU-Beschluss, die Strafe zu zahlen, von entscheidender Bedeutung. Denn ein Vermögensschaden ist ein Kernbestandteil des Straftatbestands der Untreue oder der Beihilfe dazu, die Böhr und den anderen Angeklagten zur Last gelegt wird.

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