Gericht: Bloßer Verdacht reicht für Vorwurf der Täuschung bei Prüfung nicht aus
Koblenz · Der bloße Täuschungsverdacht reicht nicht aus, um einer Studentin im Nachhinein eine bestandene Prüfung abzuerkennen. Das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht entschieden und damit ein Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts bestätigt.
23.02.2012
, 14:04 Uhr
Das Landesprüfungsamt hatte einer Jura-Studentin der Universität Trier die Prüfung aberkannt, weil die Referendarin von ihrem Lebensgefährten, einem Professor, vor der Prüfung über die Musterlösung informiert worden sei. Dies hatten beide energisch bestritten.
Jetzt entschied auch das Koblenzer Oberverwaltungsgericht: Es sei nicht nachgewiesen, dass die Frau getrickst habe. Deshalb müsse das Landesprüfungsamt die mit der Note "sehr gut" bestandene mündliche Prüfung auch anerkennen. sey