Gericht erlässt Strafbefehl gegen Untreue-Priester

Hetzerath/Trier · Der ehemalige Pfarrer von Hetzerath soll 24.000 Euro Kirchengelder für eigene Zwecke abgezweigt haben. Jetzt hat das Wittlicher Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den in eine andere Pfarrei gewechselten 44-Jährigen erlassen.

Für die Gläubigen in der Pfarreiengemeinschaft Hetzerath, Rivenich und Sehlem dürfte der Fall weitgehend erledigt sein: Das von ihrem ehemaligen Priester offenbar über mehrere Jahre hinweg unterschlagene Geld ist inzwischen mit Zinsen zurückgezahlt, der Geistliche selbst wurde vom Generalvikariat in eine andere Pfarrei am Rhein versetzt. Dort holt den 44-Jährigen jetzt aber die noch nicht allzu lang zurückliegende Vergangenheit wieder ein.

Das Wittlicher Amtsgericht hat auf Antrag der Trierer Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 7000 Euro (140 Tagessätze je 50 Euro) gegen den Mann erlassen; wegen Untreue in 22 Fällen, sagte der Leitende Trierer Oberstaatsanwalt Jürgen Brauer gestern auf Volksfreund-Anfrage. Weitere Untreue-Fälle seien verjährt. Ob der Priester den Strafbefehl akzeptiert, ist noch unklar. Sein Verteidiger Roderich Schmitz war am Donnerstag nicht zu erreichen. Das Problem für den Geistlichen: Ab 90 Tagessätzen taucht die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis auf. Er gilt als vorbestraft.

Ist der 44-Jährige mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann kommt es allerdings zu einem Prozess. Unwahrscheinlich, dass sich der Priester dafür entscheiden wird.

Für seinen Arbeitgeber dürfte die Sache erledigt sein. Mit einer kirchenrechtlichen Bestrafung müsse der Mann nicht rechnen, hieß es bereits im vergangenen Jahr. Er sehe sein Fehlverhalten ein und habe sich in den letzten Jahren auch nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Wofür der Priester das veruntreute Geld gebraucht hat, wurde laut Staatsanwaltschaft auch im Ermittlungsverfahren nicht bekannt.

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