Genehmigung außer Kraft gesetzt Gericht stoppt Tötung eines Wolfs (Update)

Mainz · Im Norden von Rheinland-Pfalz sollte ein Wolfsrüde erschossen werden. Er hat Schutzeinrichtungen überwunden und wird das nach Einschätzung der Behörde auch wieder tun. Doch ein Gericht stoppte nun die Tötung.

Die SGD Nord hat einen Wolfsrüden in Norden von Rheinland-Pfalz zum Töten freigegeben. (Symbolfoto)

Die zuständige Behörde hatte eine zeitlich befristete Erlaubnis für die Tötung eines Wolfsrüden im Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegeben. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass der zum Leuscheider Rudel gehörende Wolf mit der Bezeichnung GW1896m in der Lage sei, die empfohlenen Schutzeinrichtungen zu überwinden, hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord mitgeteilt.

Doch vorerst ist die Tötung des Wolfes gestoppt: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 06.12.2024 mit Beschluss vom 06.12.2024 die Genehmigung zum Abschuss des Wolfes außer Kraft gesetzt und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung der SGD Nord vom 4. Dezember 2024 bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den vorliegenden Eilantrag wiederhergestellt. Das teilte die Initiative am Freitagabend in einer Presseinformation mit.

(dpa/red)