Gericht: Untersuchungsausschuss wegen CDU-Finanzchaos ist zulässig

Koblenz · Das oberste Gericht von Rheinland-Pfalz hat den Untersuchungsausschuss zum früheren CDU-Finanzchaos für zulässig erklärt.

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(dpa) Allerdings gebe es thematische Einschränkungen, teilte der Verfassungsgerichtshof (VGH) am Mittwoch in Koblenz mit. Die oppositionelle CDU-Fraktion hatte wegen des Ausschusses gegen den Landtag geklagt. Sie sieht im parlamentarischen Untersuchungsrecht nur ein Mittel zur Kontrolle der Regierung. In der CDU-Finanzaffäre fehlen die Belege für Zahlungen an Beratungsfirmen im Landtagswahlkampf 2006. Nach einer Feststellung des Landesrechnungshofs hatte die damalige CDU-Opposition Steuergeld entgegen den Bestimmungen des Fraktionsgesetzes verwendet.

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