Gericht verurteilt Morbacher Dealer

Trier. (red) Wegen "gewerbsmäßigen Handels mit und gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an Minderjährige sowie wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" hat das Landgericht Trier einen 42-jährigen Mann aus Morbach gestern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte wurde verurteilt, weil er in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt hat, in vier Fällen verkaufte er sie an unter 18-Jährige, ferner wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in 14 Fällen, in sieben Fällen wiederum wurden sie an unter 18-Jährige verkauft. Außerdem wurde der Mann wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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