Gerolsteiner Messerstecher vor Gericht

TRIER. Weil er Anfang Februar in Gerolstein einen Zechkumpeln erstochen und bestohlen haben soll, muss sich ab Dienstag ein 22-jähriger Kölner in Trier vor Gericht verantworten.

Guido H. sitzt seit dem 7. Februar in Untersuchungshaft. Der Obdachlose hatte sich am Abend zuvor bei Kölner Grenzschützern erkundigt, ob gegen ihn etwas vorliege. Als die verdutzten Beamten den jungen Mann daraufhin fragten, ob er denn schon mal mit der Polizei zu tun gehabt habe, antwortete er, in eine Drogensache verwickelt gewesen zu sein. Im Rucksack des 22-Jährigen entdeckten die Grenzschützer später Blut verschmierte Kleidungsstücke, zwei Handys, ein Klappmesser und eine fremde EC-Karte. Die Scheckkarte gehörte dem 54 Jahre alten Georg K., den sein Vermieter zwei Tage zuvor erstochen in seiner Gerolsteiner Wohnung aufgefunden hatte. Laut Anklage war Guido H. an jenem Februarabend auf der Suche nach einer Übernachtungsmöglichkeit bei seinem Zechkumpel gelandet. Weil sich der Gerolsteiner ihm später genähert habe, will der 22-Jährige mit einem auf dem Tisch liegenden Messer auf den Mann eingestochen haben. Mit dem ersten Zug fuhr er dann zurück nach Köln - im Gepäck einen Videorekorder des Opfers, dessen Handy, seinen goldenen Ring und die EC-Karte. Weil etliche Wertsachen fehlten, waren die Ermittler zunächst von einem Raubmord ausgegangen. Wegen der möglichen sexuellen Hintergründe lautet die Anklage mittlerweile aber auf Totschlag und Diebstahl. Selbst wenn sich Guido H. bei den Kölner BGS-Beamten nicht nach seinem Strafregister erkundigt hätte, wäre er wohl kurze Zeit später festgenommen worden. Die Ermittler in Gerolstein und Trier hatten den Obdachlosen bereits als Hauptverdächtigen auf ihrer Liste. Kurios ist, dass der 22-jährige Angeklagte am Tat-Abend eigentlich bei einem anderen Gerolsteiner Zechkumpel übernachten wollte, dann aber erfuhr, dass dieser nicht mehr lebt. Der 56-jährige Frührentner war wenige Wochen zuvor den Verletzungen erlegen, die er sich bei einer Schlägerei zugezogen hatte. Ein gleichermaßen alkoholisierter Mitbewohner hatte ihm im Streit eine Bierflasche auf dem Kopf zertrümmert. Der mutmaßliche Täter sitzt in U-Haft; Prozessauftakt in diesem Verfahren ist am 8. Juli.

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