Gewerkschaft: Land verleitet zur Illegalität

Trier · Die Gewerkschaft Verdi sieht in dem rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetz einen Verstoß gegen die Verfassung. Sie fordert, dass in jedem Rettungswagen ein Notarzt mitfährt. Nur so könne verhindert werden, dass sich Rettungsassistenten strafbar machten, wenn sie Patienten Medikamente verabreichten, die nur Ärzte geben dürfen.

Trier. Was dürfen Rettungsassistenten? Nachdem der TV über die Kritik von zehn Rettungsassistenten am Verbot, starke Schmerzmittel zu verabreichen, berichtete, ist eine Diskussion über die Kompetenz der Helfer entbrannt. Es sei nicht illegal, wenn Rettungsassistenten hochwirksame Schmerzmittel gäben, sagt ein Rettungsassistent aus Koblenz. Ihm wurde vor zwei Jahren von seinem Arbeitgeber, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Mayen, gekündigt, nachdem er in zwei Fällen Patienten Medikamente gegeben hatte, darunter ein Schmerzmittel, das nur Ärzte verabreichen dürfen.
Gilt das Heilpraktikergesetz?


Das Arbeitsgericht hob die Kündigung wieder auf, mit dem Verweis, dass der Rettungsassistent nichts anderes getan habe als das, was sein Job ist, nämlich Patienten zu helfen (der TV berichtete). Es gebe kein Gesetz, das die Medikamentengabe durch Nichtärzte verbiete, sagt der Koblenzer Retter.
Laut Heilpraktikergesetz, in dem die Pflichten und Rechte von Ärzten geregelt sind, dürfen nur Ärzte Medikamente verabreichen. Dieser sogenannte Arztvorbehalt gilt auch für die medizinische Versorgung von Notfallpatienten. Falls dieses Gesetz auch für den Rettungsdienst gelte, also nur Ärzte eine Patientenversorgung durchführen, dann könne dies nur gewährleistet werden, wenn jedes Rettungsfahrzeug mit einem Arzt besetzt sei, sagt der Mayener Rettungswacheleiter Karl-Heinz Groß. Er ist Vorsitzender der Landesfachkommission Rettungsdienst der Gewerkschaft Verdi. Da aber der Rettungseinsatz ohne Notarzt "ein fester, gewollter und geplanter Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes" sei, sagt Groß, könne eine im Heilpraktikergesetz geforderte Versorgung aller Patienten durch Ärzte gar nicht umgesetzt werden. Daher nehme das Land, das für den Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz verantwortlich ist, nicht nur in Kauf, dass Rettungsassistenten gegen ein Gesetz verstoßen und sich strafbar machen, es zwinge sie "zu diesem gesetzwidrigen Handeln", sagt der Gewerkschafter. Die Gewerkschaft hat daher eine Petition gegen das rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz beim Landtag eingereicht. Es verstoße gegen die Verfassung, heißt es darin.
Das Verbot der Medikamentengabe durch Rettungsassistenten wird unter anderem mit dem hohen Risiko einer Überdosierung und dem dadurch möglichen Tod eines Patienten begründet. Das einzige Schmerzmittel, das Rettungsassistenten in Rheinland-Pfalz verabreichen dürfen, ist Paracetamol. Selbst das ist in anderen Bundesländern verboten, dort dürfen Rettungsassistenten gar keine Schmerzmittel verabreichen.
Rückendeckung erhalten die Kritiker dieser Regelung durch wissenschaftliche Erkenntnisse, die in der neuesten Ausgabe des Deutschen Ärzteblattes veröffentlich worden sind. Darin heißt es, starke Schmerzmittel wie Morphine oder Opioide seien "sehr sichere Medikamente". Richtig dosiert seien ihre Risiken geringer als bei vermeintlich harmloseren Schmerzmitteln wie Aspirin oder Paracetamol. Es gebe bislang keinen einzigen dokumentierten Todesfall durch die Verabreichung eines starken Schmerzmittels, heißt es in dem Artikel.
Juristen sind skeptisch


Trotzdem sehen Juristen die Verabreichung von Medikamenten durch Nichtärzte sehr kritisch. Das Verbot für Rettungsassistenten bestehe nicht ohne Grund, heißt es. Nur Ärzte könnten die Wechselwirkung von Medikamenten einschätzen, ein Rettungsassistent sei dafür nicht ausgebildet. Halte er sich nicht an das Verbot, mache er sich strafbar. Auch wenn sie sich, etwa per Telefon, mit einem Notarzt in Verbindung setzten und auf dessen Anweisung die Medikamente verabreichten, sei es verboten. Selbst das Legen von Venenzugängen für die Verabreichung von Medikamenten sei Rettungsassistenten rechtlich nicht erlaubt. Das, sagen Juristen, sei Körperverletzung.
Aufgabe eines Rettungsassistenten sei es auch nicht in erster Linie, die Schmerzen eines Patienten zu beseitigen, sondern ihn zu stabilisieren und aus lebensbedrohlichen Situationen zu retten, sagt ein Helfer. Und dazu gebe es Basismaßnahmen, wie etwa die stabile Seitenlage oder die Kontrolle des Blutdrucks, für die die Verabreichung von Medikamenten nicht notwendig sei.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort