Glaubwürdiges Opfer

TRIER. Es begann als Beziehungsdrama, aber dann folgte ein Justiz-Krimi: Nach neunmonatigen Verhandlungen hat das Landgericht Trier einen 43-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Freiheitsberaubung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung, versuchte Anstiftung zur Erpressung – am Ende stand eine beachtliche Sündenliste.

Zumindest in einem Punkt waren sich Anklage, Nebenklage und Verteidigung am Schluss einig: Es war "eigentlich nur eine Beziehungskiste", die die Trierer Justiz neun Monate in Atem gehalten hat (siehe Hintergrund). Woran es lag, dass die Liebesgeschichte zwischen einem 43-jährigen Landwirt und Pferdezüchter aus der Nähe von Wittlich und einer 37-jährigen Kunstreiterin in den Fängen des Strafrechts endete, stand für das Gericht am Ende außer Frage: Frank T. habe seine Lebensgefährtin bei verschiedenen Gelegenheiten unter Druck gesetzt, bedroht, misshandelt, an einem Strick ins Auto gezerrt, mit einem T-Shirt gewürgt, sie schließlich bei einer nächtlichen Auto-Verfolgungsfahrt in den Graben gedrängt. Um diese Vorwürfe war auch an den letzten Prozesstagen noch einmal heftig gerungen worden. Den Ausschlag gab schließlich, dass die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Gabriele Neuberg-Krey keinen Grund sah, "an den Aussagen des Opfers zum Kerngeschehen zu zweifeln". Darauf hatte auch Staatsanwältin Daniela Schnur gesetzt, in einem ausführlichen, detailliert-sachlichen Plädoyer, auf das sich auch das Gericht in der Urteilsbegründung ausdrücklich bezog. Was der Kammer offensichtlich aufstieß, war die Häufung teils höchst widersprüchlicher entlastender Aussagen zu Gunsten des Angeklagten. Ungewöhnlich deutlich setzte sich die Kammer mit der "Qualität" mancher Zeugen auseinander - eine Reaktion auf die ruchbar gewordenen Beeinflussungs-Versuche aus dem "Lager des Angeklagten", wie es Neuberg-Krey formulierte. Auf verlorenem Posten standen die Verteidiger Wolfram Bauer und Franck Pascal mit ihrem Versuch, die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin zu erschüttern. Die anfängliche Ankündigung, man wolle "lieber über die Rechtslage als über Emotionen reden", hielt Bauer trotz einiger durchaus spannender formalrechtlicher Einwände nicht lange durch. Plötzlich präsentierte er den Angeklagten als "williges Opfer" und betrogenen Liebhaber einer berechnenden Frau, der allenfalls "mal nicht ganz so nett zu manchen Frauen war, wie er hätte sein können". Ein nicht eben glückliches Argument, angesichts einer Phalanx ehemaliger Freundinnen, die gewaltsame Übergriffe von Frank T. geschildert hatten - und nicht besonders clever angesichts der beiden Berufsrichterinnen in der Kammer. Da traf Nebenklage-Vertreterin Ruth Streit-Stifano schon eher die Tonart: Der Angeklagte verbreite Angst, nicht nur unter seinen Partnerinnen, sondern auch in der Nachbarschaft. Es gebe Leute, "die Zittern vor seiner Entlassung". Sie könne "keine Reue, keine Einsicht" feststellen, und erst recht "keine Sicherheit, dass es nicht wieder vorkommt". Als fatal für den Angeklagten erwies sich vor allem das psychiatrische Gutachten von Professor Winfried Glatzel. Frank T. sei zwar schuldfähig, aber dennoch eine gestörte Persönlichkeit. Verheerend Glatzels Psychogramm: T. sei egozentrisch, narzisstisch, zu keiner gleichberechtigten Beziehung fähig, dominant, machtbesessen. Da fiel das Strafmaß mit drei Jahren - die Anklage hatte drei Jahre und zehn Monate beantragt - noch recht gemäßigt aus. Vielleicht auch eine Art Angebot der Kammer, konnte doch T. nach 14 Monaten Untersuchungshaft das Gerichtsgebäude zunächst als freier Mann verlassen. Aber sein Schlusswort ließ nicht erwarten, dass er in der Hoffnung auf eine Aussetzung des Großteils der Reststrafe zur Bewährung nun einen Schlussstrich ziehen will. Es riecht nach Revision.

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