Finanzen Die Landesregierung hat die eigene Frist zur Grundsteuererklärung versäumt

Mainz · Obwohl viele Bürgerinnen und Bürger ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, wollte das Land die Frist nicht noch einmal verlängern. Dabei hat es die Landesverwaltung selbst in vielen Fällen nicht geschafft, die eigene Frist einzuhalten. Der Bund der Steuerzahler spricht von „Staatsversagen“.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete nach Verlängerung am 31. Januar.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endete nach Verlängerung am 31. Januar.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Es klingt wie ein Scherz zu Karneval: Das Land Rheinland-Pfalz kann seine eigene Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht einhalten. Für einen Teil des landeseigenen Besitzes sind die Behörden genau wie Haus- oder Landbesitzer erklärungspflichtig. Bis zur Frist Ende Januar ist dies jedoch nur für knapp 20 Prozent der rund 7200 Flächen gelungen. Das geht aus der Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion an die rheinland-pfälzische Landesregierung hervor.