Gute Nachbarschaft mit fatalen Folgen

TRIER. Ein 43-Jähriger aus dem Kreis Bitburg-Prüm muss für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter, weil er nach Überzeugung des Trierer Landgerichts seine Wohnungsnachbarin vergewaltigt hat.

Mehrere Jahre hatten der Täter und sein Opfer gemeinsam ein Mehrfamilienhaus in einem kleinen Eifel-dorf bewohnt, pflegten eine gute Nachbarschaft. Die 23-Jährige lebte mit ihrem Freund in der Wohnung über dem arbeitslosen Fernmelde-Monteur. Am Vormittag des 7. Oktober 2005 folgte der Mann, so das Ergebnis des Gerichtsverfahrens, seiner Nachbarin in deren Keller, warf sie zu Boden, würgte sie und zog ihr die Kleidung aus. Um Zeit zu gewinnen, ging sie mit ihm in seine Wohnung, wo es trotz Gegenwehr zu einer, wenn auch kurzen, Vergewaltigungshandlung kam. Danach fesselte der Mann sein Opfer mit einem bereit liegenden Kabelbinder, drohte mit einem Elektroschocker, falls sie die Polizei rufe, ließ die Frau aber später frei und entschuldigte sich für seine Tat, bevor er floh. Nach seiner Verhaftung hatte er sich zunächst auf Erinnerungsverlust berufen, dann aber während der Verhandlung die Attacke im Keller eingeräumt. Eine Vergewaltigung stellte der Angeklagte allerdings in Abrede. Er habe angenommen, seine Nachbarin sei an Sex interessiert, und als dem nicht so gewesen sei, habe er freiwillig den Rückzug angetreten. Eine Aussage, mit der er nicht landen konnte. Das Opfer sei "ohne jede Einschränkung glaubwürdig", befand der Vorsitzende Richter Armin Hardt in seiner Urteilsbegründung. Staatsanwalt Stephane Parent hatte zuvor die "Hinterhältigkeit" des Angeklagten und die "stundenlange Todesangst" des Opfers in den Mittelpunkt seiner Betrachtungen gestellt. Nebenklage-Vertreterin Ruth Streit-Stifano bedauerte, dass "der Täter nicht bereit war, ein echtes Geständnis abzulegen", das ihrer Mandantin die Aussage vor Gericht erspart hätte. Sein Verhalten im Prozess habe keine echte Reue gezeigt. Verteidiger Michael Küppers bekundete, auch er habe mit einem Geständnis seines Mandanten gerechnet. Da dieser aber bei seiner Darstellung geblieben sei, fordere die Verteidigung einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und eine Bewährungsstrafe für die mitangeklagte Körperverletzung. Die Kammer aber sah die Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung als zweifelsfrei bewiesen an. Die Tat sei zudem "nicht spontan, sondern geplant" gewesen. Das Strafmaß blieb letztlich um acht Monate hinter der Forderung der Anklage zurück, weil das Gericht nicht von einer Lebensgefahr für das Opfer ausging. Der Angeklagte, der Unmut über das Urteil demonstrierte, deutete an, er werde Revision beantragen.

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