Haftstrafe: 78-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Trier/Konz · Das Landgericht Trier hat einen 78-jährigen Rentner wegen mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. In einem ersten (aufgehobenen) Urteil hatte der Mann noch eine höhere Haftstrafe erhalten.

 Foto: dpa

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(red) Die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts hat den Mann wegen sexuellen Missbrauchs in 41 Fällen verurteilt, hierbei sechs Mal in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und in drei Fällen in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch. Laut Anklageschrift hatte der 78-Jährige im Zeitraum von 2006 bis 2008 die zwei Töchter einer Bekannten mehrfach besucht. Dabei soll er die damals 9 bis 13 Jahre alten Mädchen mehrfach missbraucht haben.

Schon im Oktober 2009 war der Angeklagte diesbezüglich zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Damals waren ihm allerdings mehr Fälle in diesem Zusammenhang zur Last gelegt worden. Der Angeklagte legte Revision ein, im März 2010 hob das Bundesgerichtshof das Urteil auf. Im neuen Urteil wurde die Anzahl der Fälle von sexuellem Missbrauch reduziert.

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