Haftstrafen für Sexualtäter

TRIER. Zwei 51 und 29 Jahre alte Männer sind gestern vom Trierer Landgericht zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie hatten im vergangenen Jahr eine geistig behinderte Frau sexuell missbraucht.

Irmtrud Finkelgruen ist keine Juristin von der polternden Sorte. Bedächtig wählt die Vorsitzende Richterin der Ersten Großen Strafkammer für gewöhnlich ihre Worte, Angeklagte und Zeugen werden von ihr gleichermaßen respektvoll behandelt. Selten, dass Irmtrud Finkelgruen in einem Prozess einmal laut wird oder Sätze sagt, die schon alleine deshalb aufhorchen lassen, weil sie der einfühlsamen Richterin normalerweise nicht über die Lippen kommen. Den Begriff "menschenverachtend" benutzte Irmtrud Finkelgruen in ihrer gestrigen Urteilsbegründung gleich mehrfach - und jedes Mal galt er Edgar B., dem Älteren der beiden Angeklagten. Dem 51-jährigen gab das vierköpfige Schöffengericht die Hauptschuld an jenen Vorgängen im Juli vergangenen Jahres, die die unter dem so genannten Down-Syndrom leidende Anja (Name geändert) wohl ihr Leben lang nicht vergessen wird. Die schwer geistig behinderte 26-Jährige war nach dem Training im Trierer Moselstadion nicht wie gewohnt mit dem Stadtbus nach Hause gekommen. Die Eltern machten sich Sorgen, suchten erst nach der Tochter und alarmierten schließlich die Polizei. Erst kurz vor Mitternacht meldete sich ein Busfahrer, bei dem die völlig aufgelöste und am ganzen Leib zitternde Anja im Fahrzeug saß. Wie sich später herausstellte, hatte Edgar B. die zufällig vorbeikommende 26-Jährige auf der Straße angesprochen, den Arm um sie gelegt und Anja mit zu sich in die Wohnung genommen. Gemeinsam mit seinem 22 Jahre jüngeren Saufkollegen Hans zog er die wehrlose Frau in seinem Zimmer erst aus und berührte sie dann am ganzen Körper. Einer der beiden rasierte Anja noch im Genitalbereich, bevor der jungen Frau die Flucht gelang. Kommissar Zufall, ein aufmerksamer Ohrenzeuge und nicht zuletzt die recht detaillierten Aussagen des Opfers führten die Ermittler schließlich auf die Spur der beiden Täter. Edgar B. und Hans B. räumten nach anfänglichem Leugnen erst am zweiten Prozesstag ein, die schwer geistig behinderte Frau gemeinsam "entkleidet und gestreichelt" zu haben. Beim Thema Intimrasur schoben sich die beiden mehrfach vorbestraften Männer den Schwarzen Peter gegenseitig zu. Wer's wirklich war, konnte auch Richterin Irmtrud Finkelgruen letztlich nur vermuten - "wahrscheinlich Edgar B., der Initiator der ganzen Sache". Dem 51-Jährigen warf Finkelgruen eine "menschenverachtende Haltung" und "menschenverachtende Äußerungen" während des Prozesses vor - "dasSchockierendste", so Finkelgruen, "was ich seit langem gehört habe". Das Urteil, drei Jahre Haft für Edgar B. und zweieinhalb Jahre für Hans B., ist noch nicht rechtskräftig.

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