Brüssel/Hahn Hahn-Beihilfen bleiben Thema der EU-Kommission

Brüssel/Hahn · Brüsseler Experte: Weiterhin unklar, ob Zuschüsse des Landes zulässig sind. Verband fordert gleiches Recht für alle Flughäfen.

 Eine Frachtmaschine wird am Flughafen Hahn beladen.

Eine Frachtmaschine wird am Flughafen Hahn beladen.

Foto: dpa/Thomas Frey

Zwar hat das EU-Gericht in Luxemburg die Klage von Lufthansa wegen angeblich illegaler Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz an die irische Fluggesellschaft Ryanair abgewiesen (der TV berichtete). Doch damit sei noch immer nicht geklärt, ob die Zuschüsse zulässig gewesen seien, sagt der Brüsseler EU-Beihilfeexperte und Anwalt Andreas Bartosch.

Die Richter hätten nur über die Zulässigkeit der Klage entschieden. Diese sei nicht zulässig, weil Lufthansa nicht unmittelbar Nachteile etwa durch die vom Land gezahlte Marketingunterstützung gehabt habe, lautete die Begründung der Richter. Bei der Entscheidung sei es aber nicht um die Beihilfen an sich gegangen, sagt Bartosch. Die EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr angekündigt, die Beihilfen des Landes im Zusammenhang mit dem Flughafen Hahn unter die Lupe zu nehmen.

Vergangene Woche nannte die Kommission die konkreten Kritikpunkte. Dabei geht es unter anderem um Zuschüsse für eine Pilotenschule und auch um die Marketingzuschüsse für Ryanair. Bartosch geht davon aus, dass sich erst die neue EU-Kommission, deren Amtszeit im Herbst beginnen wird, mit einem möglichen Beihilfeverfahren gegen den Hahn beschäftigen wird. Das hänge davon ab, mit welcher Priorität die neue Kommission das Thema verfolge, so der Experte gegenüber unserer Zeitung.

Bei Beihilfen etwa für Regionalflughäfen geht es auch immer um den Spagat zwischen Unterstützung von Infrastrukturmaßnahmen im ländlichen Raum und einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. So hatte die EU-Kommission 2017 entschieden, das Land habe nach dem Verkauf seiner Anteile am  Hahn an den chinesischen Konzern HNA bis 2021 Betriebsverluste des Flughafens mit Beihilfen decken dürfen, falls vom neuen Besitzer auch Investitionen erfolgen. Begründet wurde das von der Kommission damit, dass vom Hahn rund 11 000 Arbeitsplätze abhängen.

Der Flughafenverband ADV appelliert in diesem Zusammenhang an die EU, die Beihilferichtlinien „mit Weitsicht“ anzupassen. Verbandspräsident Stefan Schulte weist darauf hin, dass Kosten etwa für Flugsicherung und Feuerwehr in anderen EU-Ländern „von der öffentlichen Hand finanziert werden, bei uns aber voll unter das EU-Beihilferecht fallen“.

Laut aktuellen Zahlen des ADV hat das in den vergangenen Monaten ungebremste Wachstum bei der Fracht auf dem Hahn im Februar eine leichte Delle bekommen, es ist lediglich um 0,6 Prozent auf 13 523 Tonnen gewachsen. Die Passagierzahl ging weiter um 18 Prozent zurück. Zur Stagnation beim Frachtgeschäft sagte Christoph Goetzmann, Mitglied der Hahn-Geschäftsführung, dass diese auch mit dem chinesischen Neujahrsfest am 5. Februar zu tun habe. Dieses gilt als wichtigstes Familienfest im Reich der Mitte. Von dort gibt es etliche Frachtflüge zum Airport Hahn. „Schwankungen im Frachtgeschäft kommen immer mal vor“, sagte Goetzmann. „Trotzdem sind wir immer noch der am stärksten wachsende Verkehrsflughafen Deutschlands im Frachtbereich.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort