Hahn-Verkauf: Erhalt von Arbeitsplätzen kein Kriterium

Mainz · Das rheinland-pfälzische Innenministerium bleibt dabei, dass die EU beim Verkaufsprozess des Flughafens Hahn vorgegeben hat, den Zuschlag für den Meistbietenden verlangt.

Grundlage sei das EU-Recht, das von Mitgliedstaaten verlange, sich bei Beteiligung und Verkauf von Unternehmen wie ein privater Wirtschaftsteilnehmer zu verhalten, um Wettbewerbsverzerrungen aus Steuergeldern zu vermeiden. Das Ministerium reagiert damit auf die Berichterstattung unserer Zeitung von Samstag . Darin ist die EU-Kommission zu Wort gekommen, die mitgeteilt hat, dass Privatisierungen von öffentlichen Unternehmen nicht unter das Beihilferecht falle.

Die Kommission hat mitgeteilt, dass der Staat dabei dem Meistbietenden den Zuschlag geben sollte. Von einer Verpflichtung hat sie nicht gesprochen. Das Ministerium bleibt bei seiner Haltung, dass das Land als Verkäufer des Hahn nur den Kaufpreis als Kriterium zugrunde legen darf.

"Weitergehende Aspekte wie die Nachhaltigkeit des Unternehmenskonzepts und der Erhalt von Arbeitsplätzen dürfen nicht berücksichtigt werden, weil sie einen privaten Verkäufer - der nach Verkauf am Unternehmen ja nicht mehr beteiligt ist - auch nicht interessieren würden", so der Ministeriumssprecher. wie

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